Finanzwirtschaft. US-Repräsentantenhaus und Senat bereiten der wunderbaren Geldvermehrung durch Cross Border Leasing (CBL) ein jähes Ende. Im schlimmsten Fall müssen die Kommunen mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.
Aus der Sicht aller direkt Beteiligten boten die Cross-Border-Leasing-Geschäfte nur Vorteile - zumindest auf den ersten Blick. Die deutschen Städte und Gemeinden wurden mit dem sogenannten "Barwertvorteil" gelockt, der ihnen zwischen 20 und 40 Millionen Euro pro Jahr in die leeren Kassen bringen sollte. Die amerikanischen Investoren konnten Steuerabschreibungen vornehmen, und die vermittelnden Banken und Finanzmakler bekamen auch ihren Anteil.
Was die Republikaner 1994 im Kongreß mit ihrer Mehrheit als Deregulierung des Finanz- und Bilanzrechts durchgesetzt hatten, bedeutete nichts anderes als die Schaffung vieler neuer Möglichkeiten, aus dem Nichts Geld zu machen und Wertsteigerungen zu erzeugen, die allerdings nur auf dem Papier stehen. Schon 1995 wollte die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) diesen Praktiken - vor allem den Cross-Border-Leasing-Geschäften - einen Riegel vorschieben, weil ihrer Auffassung nach andere Länder damit unberechtigt zu Steuervorteilen gelangten, die zu Lasten des amerikanischen Steuerzahlers gingen. Damals scheiterte der IRS jedoch am Widerstand der Notenbank, der Privatbanken und Investmentfonds, die sich diesen Markt, dessen Volumen auf einige Billionen Dollar geschätzt wurde, nicht entgehen lassen wollten.
Auch in Deutschland griffen Stadtkämmerer begeistert nach dieser neuen Möglichkeit, ihren Haushalt zu entlasten. Inzwischen haben sich in Deutschland ungefähr 200 Städte und Gemeinden an diesem sogenannten Cross Border Leasing beteiligt, die meisten Verträge wurden in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen, davon 140 allein im Ruhrgebiet. Über die klar erkennbaren Risiken dieser Finanzpraxis wurde nicht gerne gesprochen, zu sehr lockte das Geld in Zeiten leerer kommunaler Kassen.
Grauzone und Geheimniskrämerei
Eine seltsame Grauzone umgibt diese Geschäfte, bei denen häufig nicht einmal der Name des jeweils beteiligten "amerikanischen Investors" genannt wird, aus Angst, er könne sich wieder zurückziehen. Beim Leasing-Verfahren denkt man ja normalerweise an nichts Dubioses, man least einen Neuwagen oder Teile der Büroinfrastruktur wie neue Computer oder Kopierer, d.h. man zahlt monatliche Mietraten, statt zu kaufen. In der Regel sind diese Geschäfte zeitlich auf zwei bis fünf Jahre begrenzt. Beim Cross Border Leasing werden jedoch keine neuen Autos oder Computer geleast, sondern es ist so, als würde man sein altes Auto, das einem schon gehört, vermieten, um es dann wieder zurückzumieten. So werden alte Anlagen wie die kommunale Wasser- oder Stromversorgung für 99 oder mehr Jahre an einen amerikanischen Trust vermietet. Diese langen Laufzeiten gehen auf trickreiche amerikanische Steuergesetze zurück, die eine dermaßen lange Laufzeit als Eigentumsübertragung gelten lassen. Denn Eigentum muß es schon sein, damit die Investoren auch die Steuerabschreibung wahrnehmen können.
Aber nicht nur die Namen der "Investoren" werden nicht genannt, auch die Verträge selbst, die meistens zwischen 1000 und 2000 Seiten umfassen, werden nicht vorgelegt. Werner Rügemer schreibt dazu in seinem Buch "Cross Border Leasing. Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte": "Wäre alles legal, wäre die enorme Geheimnistuerei nicht erklärbar. Bisher ist noch keinem Stadtrat der vollständige englische Vertragstext vorgelegt worden. Entsprechende Anträge kleiner Fraktionen wurden in mehreren Städten abgebügelt. Die Ratsvorlagen bestehen in der Regel aus einer standardisierten deutschsprachigen Zusammenfassung von 10 bis 20 Seiten. ,Der Investor hat sich Vertraulichkeit ausbedungen, sonst platzt das Geschäft', heißt es regelmäßig. Name und Sitz des Trusts sind ebenfalls noch keinem Stadtrat mitgeteilt worden, obwohl der Trust der eigentliche Vertragspartner der Stadt ist."
Und es ist auch nie darüber gesprochen worden, was geschieht, wenn der geheimnisvolle Geldgeber ein Investmentfonds oder eine Kapitalgesellschaft ist, von denen schon etliche den finanziellen Kollaps erlitten haben. Deren risikofreundliches Geschäftsgebaren, Derivathandel oder Termingeschäfte auf Pump, hat nicht nur viele Anleger um ihr Geld gebracht, auf diese Weise wurde auch schon so manche kalifornische Rentenkasse geplündert. In dem Fall müßte dann die Stadt einspringen und mit Notkrediten das Finanzloch stopfen. Das Problem ist nur, daß im Ruhrgebiet schon zahlreiche Städte wegen drohenden Bankrotts unter finanzieller Zwangsverwaltung durch den Regierungspräsidenten stehen.
Rückwirkende Geltung?
Schon 1999 hat die amerikanische Steuerbehörde IRS die Cross-Border-Leasing-Verträge mit ausländischen Städten als Scheingeschäfte bezeichnet, die aus zirkulären Geldflüssen bestehen und keine ökonomische Substanz haben; deswegen könnten sie auch nicht zu Steuervorteilen führen. Eine Zeitlang gelang es den Banken, Investmentfonds und Kapitalgesellschaften in den USA noch, Widerstand gegen eine Änderung der Gesetze aufrechtzuerhalten. Jetzt aber haben das Repräsentantenhaus und der Senat eine Reihe von Gesetzespaketen verabschiedet, die dieser Finanzpraxis einen Riegel vorschieben. Zwar brauchen beide Kammern noch die Zustimmung der jeweils anderen, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, aber eines ist jetzt schon klar: Es ist Schluß mit dem Cross Border Leasing. Was noch nicht so klar ist: Werden die amerikanischen Gesetze rückwirkend wirksam oder gelten sie nur vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens?
Die Düsseldorfer Wirtschaftsberatungsgesellschaft Due Finance, die sich rühmt, den Kommunen bei insgesamt 36 Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von 12 Milliarden Euro beratend zur Seite gestanden zu haben, und der jetzt offensichtlich ein lukrativer Geschäftszweig verloren geht, schreibt auf ihren Internetseiten: "Die Neuregelung (durch den Kongreß) wird aber zumindest alle Leasinggeschäfte erfassen, die nach dem 12. März 2004 abgeschlossen worden sind. Die Senatsvorlage sieht eine weitergehende Rückwirkung für alle bereits abgeschlossenen Leasingtransaktionen vor. Dies wäre zwar nicht verfassungswidrig, wird aber aller Voraussicht nach keine Gesetzeskraft erlangen."
Da spielt natürlich jede Menge Wunschdenken mit! Und dann werden die Erklärungen für eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft reichlich tendenziös: "Die Gesetzesänderung zeigt selbstverständlich nicht, daß die in den letzten Jahren abgeschlossenen Altverträge illegal waren. Gleichermaßen fadenscheinig und interessengesteuert ist das Vorbringen, daß Altverträge von der Finanzverwaltung in allen Fällen steuerlich anerkannt werden. Die aufgeheizte politische Diskussion in den USA und das dort bestehende gewaltige Budgetdefizit führen vielmehr dazu, daß Cross-Border-Leasing-Transaktionen inzwischen als inakzeptabel angesehen und ihre steuerliche Anerkennung zukünftig aggressiv angegriffen werden."
Trotz völlig fehlenden Unrechtsbewußtseins fühlt man sich doch irgendwie auf den Schlips getreten. Vor allem, weil man dann doch mit der Wahrheit herausrücken muß. "Die steuerliche Anerkennung des amerikanischen Steuersparmodells bleibt somit der Einzelfallprüfung in der Betriebsprüfung des Investors überlassen. Insoweit ist vom deutschen Leasingnehmer sicherzustellen, daß er für ein Entfallen des Steuervorteils nicht verantwortlich gemacht werden kann. Anderenfalls sehen die üblichen vertraglichen Regelungen bekanntermaßen vor, daß er hierfür in vollem Umfang schadensersatzpflichtig ist. Daneben muß der Leasingnehmer verhindern, daß er den US-Steuerschaden über den Umweg eines Vertragsbruchs zahlt. Kommunen, Zweckverbände und kommunale Unternehmen sollten durch ein sachgerechtes Risikomanagement sicherstellen, daß es bei der bisherigen Win-win-Situation bleibt. In diesem Bereich verfügt Due Finance über eine jahrelange Erfahrung." In einem anderen Papier schreibt Due Finance: "Sämtliche abgeschlossenen Verträge enthalten Regelungen, in welchen Fällen der Leasingnehmer direkt oder indirekt für tatsächliche oder fiktive Steuervorteile des Investors einzustehen hat." Geschäftsführer Ulrich Eder ist sich sicher, daß den Kommunen, die sein Unternehmen beraten hat, nichts passieren wird, weil es keine Rückwirkung (des Gesetzes) geben wird.
So optimistisch geben sich Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums nicht. Und der Landesrechnungshof, der die Kommunen schon mehrfach vor dem Cross Border Leasing gewarnt hatte, schlägt jetzt noch einmal Alarm, und warnt, daß diese Geschäfte mit nicht unerheblichen Risiken verbunden seien und daß im Falle einer vorzeitigen Beendigung einer Cross-Border-Leasing-Transaktion die der Kommune obliegende Zahlungsverpflichtung den Barwertvorteil um ein Vielfaches überschreiten kann. Der Haushaltsexperte des Bundes der Steuerzahler, Eberhard Kanski, ein vehementer Kritiker des Cross Border Leasing, hält den Kommunen vor: "Wenn Rückforderungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wird das sehr, sehr teuer für die Kommunen." Und was machen die Kommunen? Die pfeifen laut im dunklen Wald: "Wir sind auf der sicheren Seite, wir warten ruhig ab, was passiert." Das nächste große Haushaltsloch kommt bestimmt.
Frank Müchler
Neue Solidarität Nr. 30/2004
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