Optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sichern!
25. Mai 2009 •

Die Diskussionen beim 112. Deutschen Ärztetag brachten jetzt
eine längst überfällige öffentliche Debatte über die existierende
„Mangelversorgung“ und „heimliche Rationierung medizinischer Leistungen“ in
Gang. Die Delegierten drückten ihr Unverständnis darüber aus, „mit welcher
Geschwindigkeit und Leichtigkeit die Politik Milliardensummen zur Kompensation
einer fehlgeleiteten Finanzpolitik und zur Konsolidierung von Banken und
Unternehmen aufwendet, während Patienten, Ärzte und Bürger unseres Landes seit
Jahren heftig um vergleichsweise kleine Zuwächse an den Finanzmitteln der
Gesetzlichen Krankenversicherung kämpfen müssen.“

Diese Situation hat in Deutschland seit Jahren, z.B. im
Krankenhausbereich, zu einer drastischen Unterfinanzierung und einer
schlechteren Versorgung der Patienten geführt. Unter den Bedingungen der
Sparpolitik im Gesundheitswesen ging zwischen 1991 und 2006 sank Zahl der
Krankenhäuser um 307 bzw. 12,7%. Erklärtes Ziel der Politik war es seit 1991,
sog. „Überkapazitäten“ zu beseitigen, die es angeblich im Krankenhauswesen gab.
Laut einer für ver.di1 im Sommer 2008 erstellten Studie wurden von
1995-2006 in den Krankenhäusern insgesamt 95 650 Vollzeitkräfte bzw. - stellen
oder 10,8% des Ausgangsstandes abgebaut, wobei vor allem der Pflegebereich
überdurchschnittlich stark betroffen war. Und das trotz steigender
Krankenzahlen, denn zwischen 1995-2006 stieg die Zahl der vollstationären
Behandlungen um 12,2%. Allein zwischen 2002 und 2006 nahm die Zahl der
teilstationären Behandlungen um 66%, die der vorstationären um 94% und die Zahl
der ambulanten Operationen sogar um 162% zu.

Die ver.di-Studie weist vor allem auf den Einbruch der
Finanzierungsgrundlage, nämlich die Entwicklung der beitragspflichtigen
Einnahmen der Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen, gemessen am Bruttoinlandsprodukt
(BIP) hin und betont, daß das Hauptproblem auf der Einnahmeseite und nicht auf
der Ausgabenseite liege. Vor allem die seit 1980 anhaltende und steigende, hohe
Arbeitslosigkeit, sehr geringe Lohn- und Gehaltssteigerungen und eine größer
werdende Einkommensschere zwischen unteren und oberen Einkommen habe diese
Grundlage immer mehr schrumpfen lassen. Die beitragspflichtigen Einnahmen der
GKV-Mitglieder, die 1996 noch 47,387% des BIP betrugen, waren 2005 auf einen
Anteil von 43,255% gesunken. Mit einer einfachen Modellrechnung wird die
Auswirkung dieses Problems auf der Einnahmeseite gezeigt: Die Krankenkassen
hätten bei gleichbleibendem Beitragssatz in diesem Zeitraum ca. 10% mehr an
Einnahmen zur Verfügung gehabt, wenn die Einnahmegrundlage der GKV nicht geschrumpft wäre.

Dankenswerterweise - allen bilanzfixierten Monetaristen zum
Trotz - betont die Studie außerdem die Absurdität, Kriterien monetärer
Rentabilität als Maßstab für die gesundheitliche Versorgung anzusetzen. Bis
heute gebe es „keine allgemein anerkannte Definition von ,Wirtschaftlichkeit'
im Sozialrecht“. Schon 1991 habe der Sachverständigenrat der Konzertierten
Aktion im Gesundheitswesen festgestellt: „Der medizinische Nutzen des
Krankenhauses ist - wegen der Heterogenität der behandelten Fälle - ebenso
wenig wie sozialer Nutzen aus den verfügbaren Globaldaten - zu bestimmen: es
ist unmöglich, die mit dem Gesamtaufwand erzielten Effekte diesem
gegenüberzustellen und zu einer schlüssigen Aussage über den Nutzen der
stationären Versorgung als ganzer zu kommen.“ Deshalb sei es auch nicht
möglich, ein Urteil über die Wirtschaftlichkeit zu fällen, „wobei unter
Wirtschaftlichkeit der Quotient aus medizinischem und sozialem Nutzen (Ertrag)
und Gesamtaufwand verstanden wird.“

Statt die Primärleistung in den Mittelpunkt zu stellen,
nämlich die Heilung und Behandlung von Krankheiten - werden bekanntlich
quantifizierbare, monetäre „Kennzahlen“ verwandt (Verweildauer, Fälle,
Operationszahlen, diagnostische Einzelleistungen etc.), die dann zur Feststellung
einer angeblich noch vorhandenen „weiteren Wirtschaftlichkeitsreserven“ in
Krankenhäusern“ für strikte Sparvorgaben eingesetzt werden. Damit wird die
Versorgung der Bevölkerung immer weiter eingeschränkt und das zentrale Prinzip
des deutschen Systems der sozialen Sicherung im Krankheitsfall eindeutig
verletzt - daß nämlich alle Versicherten einen uneingeschränkten Anspruch auf
alle im Bedarfsfall notwendigen medizinischen Leistungen haben.

Laut statistischen Daten von Eurostat gibt es seit 1980 in
den meisten Mitgliedstaaten einen erheblichen Rückgang der Gesamtzahl der
Krankenhausbetten. In der EU der 15 Mitgliedsländer machte dieser Rückgang von
1980-2000 mehr als 30% aus, u.a. wegen der immer kürzeren Verweildauer aus
Kostengründen. Die Verweildauer sank von 17,4 Tagen im Jahr 1980 auf weniger
als 11 Tage im Jahr 1997.

Wenn nun noch durch die neue EU-Direktive über die sog.
„Anwendung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung“, die gerade vom Europaparlament gebilligt wurde,
aufgrund von Art. 95 ein neuer „Binnengesundheitsmarkt“ mit Dumpingpreisen
geschaffen werden soll, steht damit eine neue Welle von Privatisierung und
Zerstörung für die nationalen Gesundheitssysteme bevor. 2005 war gegen den
massivem Widerstand der Gewerkschaften der Passus über die
Gesundheitsversorgung noch von der Bolkestein-Richtlinie über „freien
Dienstleistungsverkehr“ ausgenommen worden.

Noch mehr „Kosteneinsparungen“ unter Bedingungen des
Wirtschaftskollapses und in Folge des massiven Wegbrechens von Steuereinnahmen
werfen angesichts der Gefahr neuer globaler Pandemien (wie der Schweinegrippe)
weitere, existentielle Fragen auf: Existiert z.B. die medizinische
Infrastruktur überhaupt noch im vorgesehenen Maßstab, wie sie der Nationale
Pandemieplan der Bundesregierung von 2007 vorsieht? Sollten im Fall einer
Pandemie innerhalb von acht Wochen rund 30% der Bevölkerung erkranken, so würde
das 13 Millionen zusätzliche Arztbesuche und 370.000 zusätzliche
Krankenhauseinweisungen bedeuten, so die offiziellen Berechnungen.

Ein Blick auf die Situation in führenden OECD-Ländern nach
zwanzig Jahren Privatisierungen und Kostensenkungen im Gesundheitswesen ergibt
das folgende Bild: Alle hier betrachteten Staaten haben in den letzten 20
Jahren ihre Anzahl an Krankenhausbetten (stationäre Versorgung) reduziert
(Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, das Vereinigte Königreich und
die Vereinigten Staaten). Die Zahlen stammen von der OECD:

Deutschland von 665.565 (1991) auf 510.767 (2006)

Kanada von 113.278 (1980) auf 89.491 (2005)

USA von 992.075 (1980) auf 804.491 (2006)

Frankreich von 334.796 (1980) auf 224.168 (2006)

Italien von 444.143 (1980) auf 190.561 (2006)

Japan von 1.534.900 (1994) auf 1.051.107 (2006)

Vereinigtes Königreich von 237.500 (1995) auf 135.380 (2006)

Diese Länder haben demzufolge ihren Bestand zwischen 30 und 50% abgebaut.

Betrachtet man das Verhältnis pro 1000 Einwohner, wird der Abbau noch deutlicher:

Deutschland von 8,3 (1991) auf 6,2 (2006)

Kanada von 4,6 (1980) auf 2,8 (2005)

Japan von 12,3 (1993) auf 8,2 (2006)

Frankreich von 6,2 (1980) auf 3,7 (2006)

Italien von 8,0 (1980) auf 3,3 (2006)

USA von 4,4 (1980) auf 2,7 (2006)

Vereinigtes Königreich von 4,1 (1994) auf 2,2 (2006)

In diesen letztgenannten Ländern ist somit die Bettenzahl
halbiert worden. Ob damit noch eine Versorgung der Bevölkerung gewährleistet
ist, darf bereits jetzt bezweifelt werden - umso mehr unter Bedingungen eines
sehr wohl möglichen medizinischen Notstands.2


Anmerkungen

1. Zitate und Zahlenangaben aus „16 Jahre Deckelung des
Krankenhausbudgets: eine kritische Bestandsaufnahme“ von Prof. Michael Simon,
FH Hannover, für ver.di, Juni 2008.

2. Diese Zahlenangaben der OECD wurden unter [url:"http://www.gbe-bund.de/]www.gbe-bund.de veröffentlicht.

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