Am 7. Juli stellten die Professoren Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty anläßlich ihrer Berliner Pressekonferenz "Der Schutzschirm aus Brüssel rettet die Währungsunion nicht" ihre erweiterte Verfassungsklage gegen den Rettungsschirm für den Euro vor. Eine archivierte Aufnahme dieser Pressekonferenz, bei der auch das Thema
Glass-Steagall und des kommenden Massenstreiks durch die Wochenzeitung "Neue Solidarität" "angesprochen wurde,
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In dem Schriftsatz bezeichnen die Professoren u.a. die EU-Finanzhilfen der einzelnen Staaten als "ausbrechende Rechtsakte", die "nicht demokratisch legitimiert" seien" und insbesondere das Sozialstaatsprinzip durch eine Inflationspolitik zutiefst verletze. Unter II Vertragsverletzungen heißt es (5) "Ein höheres Prinzip 'Währungsunion und europäische Integration', das die Missachtung der Verträge und der nationalen Verfassungen zu rechtfertigen vermag, gibt es nicht'."
Und es heißt (Punkt 3 in I Verletzte Grundrechte: "Auch Art. 2 Abs. 1 GG, das Grundrecht der allgemeinen Freiheit, gibt ein Recht auf Schutz vor der rechtlosen Politik, ein Recht auf Recht." Die Kläger schließen ihren Text mit den Worten: "Das Bundesverfassungsgericht wird, wenn es nach dem Recht entscheidet, der Verfassungsklage den Erfolg nicht versagen."
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