Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vertritt die
Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den
EU-Verfassungsvertrag. Er lehrt Öffentliches Recht an der Universität
Erlangen-Nürnberg und gehört zu den besten Kennern des Europarechts und
der Europäischen Verfassung. 1992 führte er die Verfassungsbeschwerde
gegen den Maastrichter Vertrag, 1998 klagte er, zusammen mit den
Professoren Hankel, Nölling und Starbatty, gegen die Einführung des
Euro. Das folgende Gespräch mit Prof. Schachtschneider führten Gabriele
Liebig und Alexander Hartmann am 3. Mai in Nürnberg.
Das Maastricht-Urteil von 1993 [0]
Verlust der "existentiellen Staatlichkeit" [0]
[1]Wiederkehr der Todesstrafe? [1] [1]
Eigenartige Grundrechte [1]
Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit [1]
Wie geht es weiter mit Europa? [1]
Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein [1]
Verbund der Nationalbanken statt EZB [1]
Die Sache des Volkes
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Herr Prof. Schachtschneider, Sie haben eine umfangreiche
Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag erhoben. Was sind
dabei die allerwichtigsten Punkte?
Es gibt für mich keine Freiheit ohne Recht, aber auch kein Recht ohne Staat. Das Recht, und damit die Freiheit, insbesondere die Menschenrechte, sind im Zuge der Integrationsentwicklung in großer Gefahr oder sogar weitgehend schon verloren. Ich will versuchen, zu retten, was zu retten ist. Das ist für mich Pflicht. Irgend jemand in Deutschland muß dafür sorgen, daß diese Frage ernsthaft erörtert wird, und das kann ich nur beim Bundesverfassungsgericht veranlassen. Niemand sonst ist bereit, den Verfassungsvertrag ernsthaft zu erörtern - außer Ihnen, erfreulicherweise. Die Medien tun es im großen und ganzen nicht und Bundestag und Bundesrat eben auch nicht, trotz der Bemühungen von Dr. Peter Gauweiler.
Damals im Maastrichtprozeß ist es mir gelungen, eine ernsthafte Diskussion herbeizuführen. Natürlich geht es mir nicht nur um die Diskussion, sondern um die Veränderung des Vertrages, weil er falsch ist und großen Schaden anrichtet.
Zu den Prinzipien, die ich vertrete, der Freiheit im weitesten Sinne, gehört auch das Eigentum, vor allem aber die großen Strukturprinzipien, welche die Freiheit stützen: Demokratie und Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus. Alle diese Prinzipien des Art. 20 GG gehen mehr und mehr durch die europäische Integrationsentwicklung verloren. Der Verfassungsvertrag ist ein Meilenstein der Entwicklung in den Unrechtsstaat.
Maastrichtprozeß [3] hingewiesen, den ich ja nun kenne, als wollten Sie sagen: "Das müßten Sie doch wissen, Herr Schachtschneider, Sie haben ja den Prozeß selbst geführt." Ich nehme es als Wink mit dem Zaunpfahl: Wenn Ihr am 27. Mai kommt, dann werden wir die Ratifikation unterbrechen, bis wir entschieden haben. Und das kann ein Jahr dauern.
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Was war das Wichtigste an diesem Maastrichturteil?
Aber jetzt, mit der "EU-Verfassung", ist diese Grenze nun wirklich überschritten! Darum geht es in diesem Prozeß. Die Kollegen der Gegenseite fanden, dieses Grundrecht, was ich da vortrüge, sei denkunmöglich. Aber das Bundesverfassungsgericht hat mir zugestimmt. Und davon rücken die Verfassungsrichter nicht wieder ab. Das halte ich für ausgeschlossen.
Ich stütze den Rechtsschutz gegen den Verfassungsvertrag lieber auf die politische Freiheit; denn Art. 38, das Recht auf Vertretung des ganzen Volkes, ist nur ein Ausschnitt der politischen Freiheit. Aber in Deutschland ist die politische Freiheit als Grundrecht noch niemals anerkannt worden, was die Öffentlichkeit auch nicht weiß. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Grundrecht der politischen Freiheit ausdrücklich abgelehnt. Wir haben zwar die Freiheit, zu wählen, und eine wenn auch sehr begrenzte Redefreiheit. Aber die politische Freiheit, das Recht, Mitgesetzgeber zu sein, am politischen Geschehen, an der Polis, teilzuhaben - das ist der Kern meiner ganzen Lehre - ist bisher in Deutschland noch von keinem Gericht als allgemeines Grundrecht anerkannt worden.
Deshalb stütze ich die Klage auch auf Art. 38 GG; denn der Anspruch ist sicher. Es wird nur um die Frage der "existentiellen Staatlichkeit" und das Prinzip der begrenzten Ermächtigung gehen. Andere sprechen von Souveränität, doch das ist ein monarchischer Begriff, der schlecht zu einer republikanischen Verfassung paßt. Mit "existentieller Staatlichkeit" meine ich die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem Staat - und das ist ja nichts anderes als das Volk, organisiert als Staat, die Bürgerschaft, verfaßt durch das Verfassungsgesetz - verbunden sind. Der Kernsatz, den keiner abschaffen kann, ist: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung" haben. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung ist der Schlüsselbegriff des Prozesses. Die demokratierechtliche Konzeption stammt von mir und wurde vom Bundesverfassungsgericht im Maastrichturteil auf diesen Begriff gebracht.
Die Befugnisse der Union - deren Ausübung mangels eines Unionsvolkes nicht originär demokratisch legitimiert ist - können nur so gehandhabt werden wie etwa Verordnungen zu Rechtsverordnungen. Die Ermächtigungen müssen so bestimmt sein, daß die nationalen Parlamente verantworten können, welche Politik von den Organen der Union gemacht wird. Deren Politik muß vom Deutschen Bundestag verantwortet werden können. Das ist sie aber nur, wenn sie hinreichend voraussehbar ist, weil die Ermächtigungen hinreichend bestimmt sind.
Wer den Verfassungsvertrag gelesen hat, weiß, daß es völlig anders ist. In der Verfassungsklage werde ich nachweisen, daß das Prinzip der begrenzten Ermächtigung nicht eingehalten ist und daß die Befugnisse, die übertragen werden, von existentieller Bedeutung für ein Volk sind und darum nicht auf einen Staatenverbund übertragen werden dürfen. Die existentielle Staatlichkeit der Europäischen Union geht bei weitem zu weit.
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Das gilt ja auch für das Bundesverfassungsgericht selbst.
Noch ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Gericht der
Deutschen, aber gemäß der EU-Verfassung dann nicht mehr.
Jedermann weiß, daß ein politischer Prozeß auch politisch entschieden wird und nicht nur dogmatisch. Wenn er ausschließlich nach Rechtsprinzipien entschieden würde, gäbe es gar keinen Zweifel, wie er ausginge. So wie der Verfassungsvertrag formuliert ist, kommt er in Karlsruhe nicht durch. Es ist die Frage, ob die Verfassungsrichter ihn gänzlich ablehnen - das müßten sie, aber werden es vielleicht nicht tun. Aber sie werden ihn zurechtstutzen wie damals den Maastrichtvertrag, möglicherweise in der Hoffnung, daß er vorher schon in Frankreich gescheitert ist. Ich bin meiner Arbeit aber durch die Entscheidung der Franzosen nicht enthoben.
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Wissen Sie, ob es in anderen EU-Staaten auch Verfassungsbeschwerden gibt?
Flugblatt [4] verbreitet, in dem er erstens die EU-Verfassung Punkt für Punkt zerpflückt und dann zweitens konstruktive Vorschläge macht. Neben einer Investitionsoffensive in eurasische Infrastrukturprojekte ist dabei ein ganz wichtiger Punkt, die Europäische Zentralbank durch einen Verbund von Nationalbanken zu ersetzen. Wie beurteilen Sie als Professor für Öffentliches Recht die Nationalbankfrage, auch in bezug auf die Bundesbank? Schachtschneider: Verbund hieße: Eigenständigkeit der Nationalbanken? Daß die nationalen Banken die Verantwortung haben für die Währung?
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Dabei orientiert sich der Begriff "Nationalbank" an dem
ursprünglichen Konzept der amerikanischen Nationalbank unter Alexander
Hamilton, daß das Geld von vornherein unter dem Gesichtspunkt von
Aufbau und Entwicklung in Umlauf gebracht wird, wie wir es hier von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau kennen. Die Nationalbank wäre sozusagen
ein Motor der nationalen wirtschaftlichen Entwicklung.
Eine solche Nationalbank wäre demokratisch eingebunden. Die Bundesbank unterscheidet sich wesentlich von der jetzigen Europäischen Zentralbank, denn die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhängig. Der Gesetzgeber konnte ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben. Die EZB dagegen ist völlig unabhängig. Für sie gilt nur der Vertrag. Der Geldpolitik mangelt die Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen. Infolgedessen wird die Flexibilität in der Lohnpolitik gesucht. Es bleibt auch angesichts der Fehlkonstruktion der Währungsunion nichts anderes übrig.
Ein Verbund hieße Abstimmen der Politik. Das wäre in Ordnung, solange die eigene Hoheit gewahrt bleibt. Ich bin sehr für Verbund, für den Staatenverbund bei eigener Verantwortung für die Politik. Deshalb darf es keine durchgreifenden Organe geben auf der sogenannten supranationalen Ebene, die die Politik bestimmen! Sie muß immer auf der nationalen Hoheit beruhen und sollte sich einer praktischen Vernunft des Miteinanders befleißigen. Das wäre ein Stück politischer Kultur!
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Was das internationale Währungs- und Kreditsystem betrifft,
ist ja ohnehin eine Reorganisation fällig. Was ansteht, ist ein Neues
Bretton Woods, wofür wir uns einsetzen. Das bestehende System ist an
sein Ende gekommen, es geht so einfach nicht weiter.
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Unsere Idee eines Neuen Bretton Woods ist eine grundsätzlich andere...
Die Sache des Volkes
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Abschließend möchte ich auf Ihr Buch über die
Republik "Res publica res populi" zu sprechen kommen. Was ist das
Wichtigste an der Republik?
Das ist eine radikaldemokratische Lehre der Gesetzgebung durch wirklich alle, eine andere Art von Repräsentation, die in keiner Weise verträglich ist mit dem Parteienstaat, sondern die Gewissensverpflichtung des einzelnen Abgeordneten ernst nimmt. Der Abgeordnete muß dann diese innere Freiheit, die Verpflichtung des Sittengesetzes, repräsentieren. Er muß in "stellvertretender Sittlichkeit" - das ist meine Formulierung - das Gesetz geben.
Sittlichkeit hat ein Gesetz, den kategorischen Imperativ: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz sei. Also: Achte den andern als Menschen und lebe mit ihm im Recht, das aber gemeinsam gefunden wird. Diese Art von Sittlichkeit können Sie auch übersetzen - sehr christlich - als: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Der kategorische Imperativ ist nichts anderes als das christliche Liebesprinzip, und das heißt eben, den anderen als Menschen achten und ihn nicht unterdrücken.
Das heißt Republik für mich, und kann nur in den vielen kleinen Einheiten, wie schon angesprochen, verwirklicht werden.
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Herr Professor, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.