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Trichet und die "Deutschland-zahlt alles"-Klausel

Bei der EZB-Pressekonferenz am 7. Oktober in Frankfurt fragte der E.I.R.Journalist Claudio Celani Trichet, ob es tatsächlich im Europäischen Finanzstabilitätsfonds (EFSF) eine „Deutschland zahlt alles"-Klausel gebe. Trichet bestätigte faktisch, daß eine solche Klausel existiert. Celanis Frage lautete: "Können Sie die Lesart von Kapitel 8, Paragraph 2 des Rahmenabkommens für den ESFS bestätigen, nach der ein Mitglied, das Hilfen beantragt, ein 'Stepping-Out Guarantor' ist [d.h., als Beitragszahler aussteigt], und daß die übrigen Mitglieder dann dessen Quote übernehmen müssen?"

Trichet antwortete, es sei klar, „daß ein Land, das den Fonds nützt, nicht gleichzeitig zum Garantiefonds beitragen würde." Er sei jedoch, so Trichet, „etwas überrascht" zu hören, daß Griechenland schon seit der Unterzeichnung des Vertrages den Status eines „Stepping-Out Guarantor" habe (was bedeutet, daß die übrigen Mitglieder von Anfang an für den griechischen Anteil an diesem 440-Mrd.-Euro-Bankenrettungsfonds einspringen mußten).

Celani bezog sich auf die Klausel im EFSF-Vertrag, die darauf hinausläuft, daß Deutschland am Ende die Rechnung für alle übrigen Mitglieder des EFSF präsentiert bekommen könnte. Nach dem Vertrag, den die 16 Mitgliedstaaten der Eurozone am 7. Juni 2010 unterzeichnet hatten, wurde festgelegt, daß die Anteile der Mitgliedstaaten am EFSF sich nach ihren Anteilen an der EZB bemessen; Deutschland übernahm also eine Garantier über 119,3 Mrd. Euro (27%), Frankreich 89,6 Mrd. Euro (20,3%), Italien 78,7 Mrd. Euro (17,9%), Spanien 52,3 Mrd. Euro (11,8%) etc., bis hin zur Republik Malta mit 0,39 Mrd. Euro (0,09%).

Aber ein Mitgliedstaat, der Geld aus dem Fonds borgen muß, fällt als Sicherungsgeber aus und muß deshalb auch keinen Anteil zahlen. Griechenland, das gleich von Anfang an Gelder des Fonds in Anspruch nahm, war also von vornherein ausgenommen.
In Kapitel 8, Paragraph 2 des Vertrags heißt es:
„Für den Fall, daß ein Sicherungsgeber in ernste finanzielle Schwierigkeiten gerät und ein im Rahmen der Stabilitätshilfe gewährtes Darlehen beantragt oder Unterstützung im Rahmen eines ähnlichen Programms erhält (nachfolgend „Stepping-Out Guarantor"), kann er bei den anderen Sicherungsgebern die Aussetzung seiner Zusage beantragen, weitere Bürgschaften gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu übernehmen. Die verbleibenden Sicherungsgeber können durch einstimmigen Beschluß bei einem Treffen der Eurogroup Working Group diesem Antrag zustimmen; in diesem Fall wird von dem jeweiligen Stepping-Out Guarantor nicht gefordert, hinsichtlich beliebiger weiterer Emissionen oder Übernahmen von Finanzierungsinstrumenten durch die EFSF eine Bürgschaft zu übernehmen; alle weiteren gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu übernehmenden Bürgschaften sind von den verbleibenden Sicherungsgebern zu übernehmen, so daß der angepaßte prozentuale Anteil des Beitragsschlüssels für die Übernahme weiterer Bürgschaften entsprechend geändert wird... Hiermit wird anerkannt und vereinbart, daß mit Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung die Hellenische Republik als Stepping-Out Guarantor gilt."

Gesetzt der gar nicht unwahrscheinliche Fall, daß der nächste Stepping-Out Guarantor nicht das kleine Irland ist, oder Portugal, sondern Belgien, Spanien oder Italien - oder vielleicht sogar alle dieser Staaten: Im schlimmsten Fall müßten die übrigen „Sicherungsgeber" weitere 164 Mrd. Euro aufbringen. Deutschland müßte dann, nach dem „angepaßten prozentualen Anteil des Beitragsschlüssels" wahrscheinlich mehr als die Hälfte davon übernehmen.

[i]Die Frage stellt sich - warum hat Deutschland diesem Arrangement zugestimmt?[/i][i]
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