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Holland, Belgien und Luxemburg: Vorreiter für Euthanasie

Am 1. April 2002 wurde mit einem Gesetz in den Niederlanden die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt, die zuvor in der Praxis schon gang und gäbe war.

Das war leider kein Aprilscherz. Der Anfang des Gesetzes lautet folgendermaßen: „Wir Beatrix, von Gottes Gnaden Königin der Niederlande, Prinzessin von Oranien-Nassau (...) lassen wissen: daß Wir, in der Erwägung, daß es wünschenswert ist, in das Strafgesetzbuch einen Strafausschließungsgrund für den Arzt aufnehmen, der unter Berücksichtigung der gesetzlich zu verankernden Sorgfaltskriterien Lebensbeendigung auf Verlangen vornimmt oder Hilfe bei der Selbsttötung leistet, und dazu gesetzliche Vorschriften für ein Melde- und Kontrollverfahren zu erlassen, nach Anhörung des Staatsrats und im Einvernehmen mit den Generalstaaten folgendes Gesetz gutheißen und billigen..."*

Trotz der vorgeschriebenen "Sorgfaltskriterien" dauert laut Spiegel die durchschnittliche Prüfungsdauer der niederländischen Kommission pro Fall vier Minuten, die Konsultation eines Kollegen bleibt häufig aus. 2005 wurden von 1993 gemeldeten Fällen von Tötung auf Verlangen und ärztlich assistiertem Suizid nur drei Fälle beanstandet, die aber nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt wurden.  Übrigens können auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren einen Arzt bitten, sie zu töten oder ihnen beim Suizid zu helfen. Bei 16- und 17jährigen kann die Tötung auch ohne Einwilligung der Eltern erfolgen.

Regierungsstudien zufolge werden nur etwa die Hälfte aller Tötungen gemeldet. Damit ist die eine der angeblichen Begründungen für die Notwendigkeit des Gesetzes bereits hinfällig. Außerdem sank zwar die Zahl der gemeldeten Fälle, aber die Zahl sog. „terminaler Sedierungen" stieg rapide. Dabei werden Patienten mit Medikamenten in tiefen Schlaf versetzt, anschließend wird die Flüssigkeits- und Nahrungsmittelzufuhr beendet.** Studien aus den Jahren 1990, 1995 und 2001 zeigten, daß die Ärzte in jeweils rund 25% der Fälle auch Patienten getötet haben, die darum gar nicht gebeten hatten - da die Nächsten es „nicht mehr ertragen" hätten oder aufgrund „der geringen Lebensqualität" des Patienten.

Wenige Monate nach den Niederlanden verabschiedete auch das belgische Parlament am 16. Mai 2002 ein ähnliches Gesetz. Art. 15 darin schreibt vor, daß die Tötung nach den Gesetzesvorschriften statistisch als „natürlicher Tod ausgewiesen wird und in allen rechtlichen Bedingungen als ein solcher zu gelten hat." Psychisch Kranke können den Arzt bitten, sie zu töten. 2005 wurde das Gesetz noch weiter liberalisiert. Seitdem dürfen nicht nur Krankenhausärzte, sondern auch Hausärzte Patienten mit einem sog. „Euthanasie-Kit" diese auf ihr Verlangen hin töten. Dazu wurden Apotheken in Belgien gesetzlich verpflichtet, Päckchen mit Barbituraten abzugeben, wenn dies aufgrund einer Verschreibung geschieht, „in der der Arzt ausdrücklich vermerkt, daß er in Übereinstimmung mit dem geltenden Gesetz handelt." Der Vorsitzende des belgischen Kontrollgremiums, Wim Distelmanns, fordert schon seit langem, auch Jugendlichen und Alzheimer-Patienten die Tötung auf Verlangen zu ermöglichen. Außerdem sollen Ärzte, die ihre Patienten nicht töten wollen, gezwungen werden, diese an andere Kollegen zu überweisen.

Luxemburg legalisierte am 18.12. 2008 als letztes Beneluxland den ärztlich assistierten Selbstmord sowie die Tötung auf Verlangen. Ärzte können nach Konsultation mit einem Kollegen unheilbar kranke Patienten straffrei töten, wenn diese das schriftlich verlangt haben. Patienten mit einer Patientenverfügung, die sich nicht mehr äußern können, dürfen straflos getötet werden, und Jugendliche ab 16 Jahre können sich mit Zustimmung der Eltern töten lassen.  Kurioserweise wurde für das Inkrafttreten des Gesetzes erst noch die luxemburgische Staatsverfassung durch Premierminister Jean Claude Juncker und das Parlament dahingehend geändert, daß das Staatsoberhaupt künftig Gesetze nicht mehr billigen, sondern nur noch verkünden darf. Der Katholik Henri von Luxemburg hatte nämlich angekündigt, er werde dem Gesetz nicht zustimmen.

[i]*Die niederländische Prinzessin Mabel von Oranje ist eine führende
Repräsentantin von George Soros’ „Open Society Institute“ und des
„European Council for Foreign Relations“. Soros, einer der wichtigsten
Finanzspekulanten des bankrotten britisch-imperialen Finanzsystems und Drogenlegalisierungsbefürworter, hat das
weitverzweigte „Project Death in America“ ins Leben gerufen, das auch
bei den von der Obama-Regierung geplanten Kürzungen im Gesundheitssektor
eine wesentliche Rolle spielt. [/i]

[i]** In England gingen im Jahr 2007/08 laut führenden Ärztevertretern im nationalen Gesundheitssystem und NICE, das Präsident Obama mit als Vorbild dient, 16,5% aller Todesfälle auf "terminale Sedierung" zurück (siehe auch http://bueso.de/news/britische-mediziner-warnen-vor-verdeckter-euthanasi... )[i]

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