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Glass-Steagall jetzt - EU-Pläne für Bankenabwicklung stoppen!

Mittlerweile öffentlich zugängliche Dokumente zur EU-Bankenunion und dem sog. SRM-Vertrag für einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) zeigen, daß damit eine kleine Zahl nichtgewählter Personen beispiellose Befugnisse über die private Wirtschaft erhalten sollen, während gleichzeitig das globale Derivategeflecht des bankrotten Finanzsystems geschützt wird.

Vor allem geht es im Kern darum, alles zu unterbinden, was dazu führen könnte, daß sich EU-Mitgliedstaaten in Richtung einer wirklichen Glass-Steagall-Bankentrennung bewegen, für die weltweit das Momentum wächst und für die in den USA mittlerweile vier Gesetzesentwürfe im Kongress vorliegen. Die Trennung von Bankbereichen "schafft Hindernisse für die Ausübung fundamentaler Freiheiten und verzerrt den Wettbewerb auf dem internen Markt“, so behauptet der SRM-Gesetzentwurf. Selbst der relativ harmlose EU-Vorschlag für einen „Ringzaun“, den die Expertengruppe unter Erkki Liikanen im Oktober 2012 vorgelegt hatte, wurde von der Kommission vertagt. EU-Kommissar Michel Barnier soll dem Vernehmen nach an einer verwässerten Version des Liikanen-Plans arbeiten.

Der SRM-Vertrag richtet einen Einheitlichen Abwicklungsfonds und eine besondere EU-Behörde ein, den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) ein, um Krisenbanken in der Eurozone abzuwickeln. Entgegen früheren Berichten hätten in der neuen Institution Regierungen kein Mitspracherecht. Die Behörde soll von fünf Personen geleitet werden. Dem SRM-Abkommen zufolge ist sie „eine einzigartige neue Organisationsstruktur des EU-Systems“. Sie soll neben dem bereits etablierten und sehr mächtigen Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) und der EZB arbeiten.

Die Entscheidungen über eine Bank, deren Zustand der SSM kritisch einstuft, wird vom SRM-Vorstand ausgearbeitet und der EU-Kommission zur Bestätigung zugesandt. Nur wenn die Kommission diesem Vorschlag nicht zustimmt, werden die Regierungen der Mitgliedstaaten kontaktiert. Die Kommission bedarf der Unterstützung der Finanzminister, um einen Vorschlag des SRM-Vorstands zurückzuweisen. Da die Kommission jedoch selbst im SRM-Vorstand sitzt, ist das äußerst unwahrscheinlich, was heißt, daß die Überreste nationaler Souveränität beseitigt werden.

Die allgemeine Verfahrensweise für Banken in Schieflage ist in der „Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Banken“ (BRRD) für alle 28 EU-Länder niedergelegt. In nicht der Eurozone zugehörigen Ländern sind die nationalen Behörden für Bankenabwicklung zuständig, in der Eurozone benennt der SRM die verantwortliche Einrichtung. In dem Kompromiß auf dem jüngsten EU-Gipfel einigte man sich neben dem SRM-Vertrag zwischen den Regierungen auch auf die BRRD.

Da die EU nach der „Bail-in“-Kontenpfändung in Zypern negative Reaktionen der Öfentlichkeit befürchtete, versprach man nun feierlich, die Konten kleiner und mittelständischer Unternehmen besser zu schützen und alle Einlagen unter 100.000 € zu garantieren (natürlich nur solange die Einlagenversicherung genug Geld hat). Unter „außergewöhnlichen Umständen“ können solche Unternehmen eine Vorzugsbehandlung unter den ungesicherten Gläubigern erhalten. Aber andere Forderungen, z.B. aus Derivatgeschäften, haben eine höhere Priorität, deshalb ist dieses Versprechen im Falle einer großen Krise ohnehin wertlos.

Privilegierte Gläubiger im Falle einer Bankenschieflage sind alle gesicherten Verbindlichkeiten (u.a. Hedgegeschäfte, Verbriefungen und Gegenparteien solcher Geschäfte nach Art. 68.2) und alle Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis sieben Tagen. Die Absicht hinter dem BRRD-Entwurf, sämtliche Derivate zu schützen und ihnen Vorrang vor den Guthaben der Einleger zu geben, ist zwar im Ton abgemildert, faktisch aber immer noch vorhanden.

Die EU-Richtlinie zur Bankenabwicklung setzt die Zustimmung der nationalen Parlamente und des Europaparlaments zum SRM-Vertrag voraus. Natürlich will die EU-Führung den Vertrag noch hastig vor der Europawahl im Mai durchbringen, weil sie befürchtet, daß ein neues, eurokritischeres Parlament ihn von der Tagesordnung nehmen könnte.

Bisher haben die nationalen Parlamente alle EU-Verträge gehorsam abgenickt und damit skandalöser- und verfassungswidrigerweise die Souveränität abgegeben. Die Ablehnung des SRM-Vertrages ist deshalb jetzt absolut erforderlich – verbunden mit der offensiven Durchsetzung der Glass-Steagall-Bankentrennung, die vor allem aufgrund der Mobilisierung der BüSo und ihrer Freunde in vielen Ländern Europas auf den verschiedensten Ebenen gefordert wird.

[i]Dieser Beitrag basiert auf Recherchen der Nachrichtenagentur EIR. [/i]

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