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US-Kongressabgeordnete beantragen Abdruck der geheimen 28 Seiten zu 9/11 im Kongreßprotokoll

Der Abgeordnete Walter Jones (Republikaner aus Nord-Carolina) und seine Mit-Unterzeichner Thomas Massie (Republikaner aus Kentucky) und Stephen Lynch (Demokrat aus Massachusetts) haben im Repräsentantenhaus die Resolution H.Res. 779 eingebracht. Sie fordert, das Prinzip der Gewaltenteilung in der amerikanischen Verfassung und das Privileg der Offenlegung aus der Rede- bzw. Debattenklausel anzuwenden und den Vorsitzenden des Permanenten Geheimdienstausschusses sowie dessen Stellvertreter anzuweisen, daß sie die vom Präsidenten unter Geheimhaltung gestellten 28 Seiten aus dem Bericht der Gemeinsamen Untersuchungskommission über die Anschläge des 11. September im offiziellen Protokoll des der Verhandlungen und Debatten des US-Kongresses veröffentlichen.

Die Resolution zitiert die Beschreibung der 28 Seiten als einen „eindeutigen Beweis“, dass Saudi-Arabien in die Anschläge verwickelt war, sowie den Präzedenzfall der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die Veröffentlichung der „Pentagon Papers“ im Kongreßprotokoll im Jahr 1971 durch den damaligen Senator Mike Gravel. Die Resolution zitiert auch Präsident George Washingtons Abschiedsrede, in der er davor warnte, „gewohnheitsmäßig“ anderen Nationen zu huldigen.

Die H.Res. 779 besagt außerdem, daß die Offenlegung der 28 Seiten „den Kongreß dazu veranlassen könnte, die Außenpolitik der Vereinigten Staaten gegenüber Saudi-Arabien zu ändern“. Das amerikanische Volk verlange Gerechtigkeit und habe ein Recht darauf, die ganze Wahrheit über die Terroranschläge des 11. September zu erfahren.“

[i]Hier der Wortlaut der Resolution 779 im US-Repräsentantenhaus, 13. Juni 2016[/i]

Herr Jones hat (auch im Namen von Herrn Massie und Herrn Lynch) die folgende Resolution vorgelegt, die an den Verfahrensausschuß verwiesen wurde:

[h4]Resolution[/h4]

Anwendung der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung und des Offenlegungsrechtes des Kongresses nach der Rede- oder Debattenklausel durch Beauftragung des Vorsitzenden des Permanenten Geheimdienstausschusses und dessen Stellvertreters, das unter Geheimhaltung gestellte 28seitige Kapitel aus dem Abschlußbericht des Gemeinsamen Untersuchungsausschusses über die Aktivitäten der Geheimdienste vor und nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 im Protokoll des Kongresses zu veröffentlichen.

• Da der Gemeinsame Untersuchungsausschuß über die Aktivitäten der Geheimdienste vor und nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 unter dem Vorsitz des Abgeordneten Porter Goss (Republikaner aus Florida) und des damaligen Senators Bob Graham (Demokrat aus Florida) einen Abschlußbericht veröffentlicht hat, aus dem ein 28seitiges Kapitel redigiert und unter Geheimhaltung gestellt wurde, angeblich um Geheimdienstquellen und -methoden zu schützen;
• da diese redigierten Seiten nach Aussage der Gemeinsamen Untersuchung „Quellen ausländischer Unterstützung für einige der Flugzeugentführer des 11. September während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten darlegen“;
• da Senator Graham diese 28 Seiten als einen „eindeutigen Beweis“ bezeichnete, daß Saudi-Arabien in die Finanzierung saudischer Staatsangehöriger verwickelt war, die Komplizen der internationalen Terrormorde des 11. September waren, als diese in San Diego lebten;
• da die Doktrin der Gewaltenteilung in der Verfassung dem Präsidenten verbietet, Dokumente des Kongresses zu klassifizieren oder zu versuchen, den Kongreß an der Veröffentlichung von Materialien des Kongresses an das amerikanische Volk zu hindern;
• da es reichhaltigePräzedenzfälle für diese Resolution gibt, wie beispielsweise den Untersuchungsausschuß des Senats zum Studium der Regierungsoperationen hinsichtlich der Geheimdienste („Church-Komitee“), der im November 1975 einen Bericht über „Angebliche Mordverschwörungen bezüglich ausländischer Führer“ veröffentlichte;
• da Präsident Gerald R. Ford am 31. Oktober 1975 vor dem Church-Komitee argumentierte: „Es ist meine Meinung, daß eine Offenlegung von Informationen über angebliche politische Mordaktivitäten der Regierung der Vereinigten Staaten zum jetzigen Zeitpunkt großen Schaden für das nationale Interesse bedeuten würde...“, aber der Vorsitzende Frank Church zur Verteidigung der Veröffentlichung erwiderte, daß „dem nationalen Interesse besser damit gedient ist, daß man das amerikanische Volk die wahre und vollständige Geschichte wissen läßt. Eine der Grundannahmen unserer Demokratie ist es, daß die Menschen über die Fehler ihrer Regierung aufgeklärt werden müssen, damit sie die Möglichkeit haben, sie zu korrigieren“, und die Geschichte gezeigt hat, daß Präsident Ford irrte und der Vorsitzende Church recht hatte;
• da der Oberste Gerichtshof im Verfahren Gravel gegen die Vereinigten Staaten, 408 U.S. 606 (1972) das verfassungsmäßige Vorrecht von Mitgliedern des Kongresses oder Kongreßausschüssen bestätigt hat, in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht Geheiminformationen auf der Grundlage der Rede- oder Debattenklausel in Artikel I, Paragraph 6, Absatz 1 zu veröffentlichen;
• da der Vorsitzende des Permanenten Geheimdienstausschusses im Repräsentantenhaus und dessen Stellvertreter, die Abgeordneten Devin Nunes (Republikaner aus Kalifornien) und Adam Schiff (Demokrat aus Kalifornien), die in dieser Frage zuständig sind, die Aufhebung der Geheimhaltung und die Veröffentlichung des 28seitigen Kapitels an das amerikanische Volk unterstützen;
• da ein Botschafter und Außenminister von Saudi-Arabien zur Aufhebung der Geheimhaltung und Veröffentlichung des 28seitigen Kapitels geraten haben;
• da der frühere Co-Vorsitzende des Geheimdienstausschusses im Senat, Richard Shelby (Republikaner aus Alabama) über das 28seitige Kapitel gesagt hat: „Ich... habe jede einzelne dieser Seiten gründlich gelesen. Mein Urteil ist, daß 95% der Informationen entklassifiziert und unzensiert sein sollten, damit das amerikanische Volk Bescheid weiß.“;
• da Präsident George Washington in seiner Abschiedsrede davor gewarnt hat, anderen, ausländischen Nationen „gewohnheitsmäßig“ zu huldigen;
• da die Entklassifizierung und Freigabe dieses 28seitigen Kapitels den Kongreß dazu veranlassen könnte, die Außenpolitik der Vereinigten Staaten gegenüber Saudi-Arabien zu ändern;
• da das amerikanische Volk Gerechtigkeit verlangt und ein Recht hat, die ganze Wahrheit über die Terroranschläge des 11. September zu erfahren;
• da die Familien der ermordeten Opfer und die Überlebenden der Terroranschläge des 11. September 2001 ein Anrecht auf die volle Offenlegung der gesamten Resultate der Gemeinsamen Untersuchung der Aktivitäten der Geheimdienste vor und nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 haben, die vom Kongreß im Namen und zum Schutz des amerikanischen Volkes unternommen wurde;
• da, wie es heißt, Sonnenlicht das beste Desinfektionsmittel ist;
• da die Regierung mit Zustimmung der Regierten Geheimhaltung der Transparenz unterordnet; und
• da Gerechtigkeit und Wahrheit Vorrang haben müssen vor den Verlegenheiten oder dem Schutz von Feinden des amerikanischen Volkes, die die grausamen internationalen Terrormorde des 11. September begünstigt oder materielle Hilfe dazu geleistet haben, sei deshalb beschlossen,

• daß der Vorsitzende des Permanenten Geheimdienstausschusses des Repräsentantenhauses und sein Stellvertreter nicht später als sieben Tage nach der Verabschiedung dieser Resolution das 28seitige Kapitel, das aus dem Abschlußbericht der Gemeinsamen Untersuchung der Geheimdienstaktivitäten vor und nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 vom Dezember 2002 redigiert wurde, im Protokoll des Kongresses veröffentlichen.

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