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EZB-„Gutachten“: Bail-in-Werkzeuge bedeuten, daß es keine Einlagensicherung gibt

Die EU prüft die Möglichkeit, im Rahmen der Bank-Bail-in-Regelung auch Kundeneinlagen unter 100.000 Euro, d.h. „geschützte Einlagen“ zu konfiszieren. Nun hat die Europäische Zentralbank in einem „Gutachten“ vom 8. November, das von der EU-Kommission und vom Parlament angefordert wurde, diese Pläne gutgeheißen. (https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/legal/pdf/en_con_2017_47_f_...).

Die dazu dienende Maßnahme ist das „Pre-Resolution Moratorium Tool“ (Moratorium vor Abwicklung), mit dem die Kundeneinlagen eingefroren werden und die Kunden lediglich kleine Beträge für ihre täglichen Ausgaben abheben dürfen - und dies erst nach einer Wartezeit von fünf Tagen, bevor sie überhaupt etwas erhalten. Dieses „Moratoriums-Werkzeug“ wird von der EZB in ihrem Gutachten gerühmt, es gebe den Bankaufsichtsbehörden „mehr Flexibilität“. Es wird ausdrücklich eingeräumt, daß damit die Einlagensicherung, die derzeit bis zu 100.000 Euro der Einlagen eines Kunden in einer Bank schützt, praktisch aufgehoben wird.

Die EZB weiß, daß dies illegal ist, und erwartet deshalb „daß diese weitreichenden Befugnisse nur unter extremen Bedingungen ausgeübt werden... Das Moratorium sollte insgesamt auf höchstens fünf Arbeitstage begrenzt sein, eine Beschränkung, die auch notwendig ist angesichts der starken Beeinträchtigung der Rechte der Gläubiger [d.i., der Bankkunden] durch das Moratorium. Die EZB warnt, daß längere Zeiträume, in denen die Einleger keinen Zugang zu ihren Einlagen haben, das Vertrauen in das Bankensystem untergraben und letztendlich Risiken für die Finanzstabilität schaffen können.“

Man sollte sich von diesen warnenden Worten in dem EZB-Papier nicht täuschen lassen: genau solche „extremen Bedingungen“ sind schon in naher Zukunft zu erwarten, denn immer mehr Experten warnen vor einem bevorstehenden Kollaps des Finanzsystems.

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