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7. Mai 2002 -
Da§ man es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, bzw. handfeste Lügen als politisches Kampfmittel eingesetzt werden, gehört bei kommunistischen "Antifa-Kreisen" zum guten Ton.

Die Lügen des Angelo Lucifero

Die "Antifa-Schiene" wurde Anfang/Mitte der 90er Jahre verstärkt gegen LaRouche mobilisiert. Eine Kerngruppe von diesen Gegnern sitzt im DGB-Haus in Erfurt. Es sind einige hartgesottene Linksideologen, die dort als Gewerkschaftsfunktionäre arbeiten und zudem ein eigenwilliges Verständnis des Rechtsstaates haben. Funktionär Angelo Lucifero, heute stellvertretender Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft verdi in Thüringen (früher stellvertretender Landesleiter der HBV in Thüringen) gehört dazu.

Seit vielen Jahren bekämpft Lucifero die Bürgerrechtsbewegung Solidarität. Im Dezember 2000 zirkulierte er einen Aufruf im Internet, in dem er ankündigt, erneut Informationen gegen die BüSo sammeln zu wollen, weil diese versuche, "wieder mal bei GewerkschafterInnen Fuß zu fassen".

Lucifero vertrieb von seinem Gewerkschaftsbüro ein Antifa-Blatt und sitzt - gemeinsam mit PDS-Politikern - im Herausgeberkreis der bundesweit vertriebenen Antifaschistischen Nachrichten aus Köln. Persönlich gab Lucifero seinen Einstand im PDS-Lager mit einer Rede gegen die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" bei der "antifaschistischen Konferenz der PDS" in Berlin am 23. Oktober 1993. Seit etwa zehn Jahren ist er also aktiv gegen die BüSo!

Und gleich in der zweiten Ausgabe seiner "Antifa Nachrichten Thüringen" verleumdete Lucifero im Herbst 1993 die BüSo als angeblich "braune", "rassistische" Organisation, die "geschulte Schlägertrupps" habe etc. Dagegen setzte die Partei sich in umfangreichen Rechtsstreiten zur Wehr und erstritt mit Erfolg die zukünftige Unterlassung solcher Äußerungen und die Veröffentlichung von Gegendarstellung und Widerruf. Außerdem mußte Lucifero sich mit seiner Unterschrift zu einer Vertragsstrafe von DM 20.000 verpflichten, falls er den Widerruf nicht in der nächsten Ausgabe seines Blattes abdrucken würde.

Damit begann ein unwürdiges Katz-und-Maus-Spiel: Lucifero meinte, sich aus der Affäre ziehen zu können, indem er das Erscheinen seiner Antifa Nachrichten Thüringen kurzerhand "aus organisatorischen Gründen" einstellte. Staatdessen gab es plötzlich die Thüringer Antifa Nachrichten, der Name des Blattes war also leicht verändert worden, sie wurden munter produziert und vertrieben, ohne die Wahrheit über die BüSo in Gegendarstellung und Widerruf zu veröffentlichen! Das neue Unternehmen residierte unter dem Pseudonym Joseph Grüne in einem Briefkasten des Wohnhauses in der Eislebenerstraße 3-71 in Erfurt, in dem neben anderen Bewohnern auch Angelo Lucifero mit seiner Lebensgefährtin Julika Bürgin und der Vorsitzende der Gewerkschaft HBV und Freund Luciferos, Bodo Ramelow, wohnten.

Die Richter der 8. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt spielten in der Verhandlung am 27. Mai 1994 jedoch nicht mit. In ihrem Urteil (AZ 8 O 289/94), gegen das Luciferos Anwalt Berufung einlegte, wurde Lucifero dazu verurteilt (1), nun endlich "in der nächsten Ausgabe" seines wie immer genannten Blattes den gesamten Widerruf zu veröffentlichen und an die BüSo die fällig gewordenen DM 20.000 zu zahlen.

Der Hauptvorstand der HBV gewährte Angelo Lucifero in dem Berufungsverfahren gegen dieses Urteil Rechtsschutz. Das unwürdige Spiel wurde nicht beendet sondern ging munter weiter. In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Jena zauberte Lucifero am 27. April 1995 plötzlich eine "letzte" Ausgabe seiner Antifa Nachrichten Thüringen aus dem Hut. Das lediglich für den Gerichtstermin gedruckte Werk beinhaltete die geforderte Gegendarstellung und den Widerruf. "In eigener Sache" wurde höhnisch auf der ersten Seite verkündet, daß dies "eine Zeitung ohne Redaktion ist", die "nach langer Pause" wieder erscheint, "allerdings endgültig zum letzten Mal" und "lediglich aus juristischen Gründen".

Zwischenzeitlich hatte Lucifero seine Antifa-Truppen aus dem Gewerkschaftsmilieu zusammengetrommelt. Luciferos Lebensgefährtin Julika Bürgin, die gleich neben ihm im DGB-Bildungswerk arbeitet, organisierte für ihren Freund am 23. Juni 1995 eine sogenannte "Antifa-Soli-Fete" gegen die BüSo. Am gleichen Tag, also zu einem Zeitpunkt, als das Endurteil in dem Verfahren noch nicht verkündet worden war, solidarisierten sich acht Gewerkschaftsfunktionäre aus dem Erfurter DGB-Haus, darunter der DGB-Landesvorsitzende Frank Spieth und der Landesvorsitzende der HBV Bodo Ramelow, in einem "Offenen Brief an den Thüringer Innenminister Dewes" mit ihrem Kollegen Lucifero gegen die BüSo, die "den Anschein einer demokratischen Organisation juristisch zu erzwingen" versuche.

Das am 29. Juni 1995 verkündete OLG-Urteil (1 U 769/94) ist das rechtskräftige Endurteil. In ihm wird anerkannt, daß Lucifero mit dem Abdruck in der "letzten" Ausgabe seinen Verpflichtungen nachgekommen sei.

Anmerkung:

(1) Aus dem Urteil des Landgerichts Erfurt, verkündet am 27.05.1994:

"In dem Rechtsstreit Bürgerrechtsbewegung Solidarität, vertreten durch den Vorstand Helga Zepp-LaRouche (Klägerin) gegen Angelo Lucifero (Beklagter) hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt (...) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27.05.1994 für Recht erkannt:

  1. Der Beklagte (Angelo Lucifero, d.Red.) wird verurteilt, in der nächsten Ausgabe der Thüringer Antifa Nachrichten folgenden Widerruf zu veröffentlichen und den Widerruf in dem Inhaltsverzeichnis anzukündigen: In der Zeitung Antifa-Nachrichten Thüringen, Ausgabe Nr. 2 vom Oktober 1993 haben wir auf Seite 2 und 3 unter der Überschrift "Braune Socken im blauen Anzug" über die Bürgerrechtsbewegung Solidarität behauptet,

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe am 13.04.93 eine Postverschickung gemacht, mit der "Informations- und Entscheidungshilfe zu den kommenden Wahlen 1993/94" und den Betriebsräten für die Lösung der Arbeitsplatzprobleme die Ausländer als Sündenbock angeboten.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe einen braunen und rassistischen Kern.

    Die Mitglieder der "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" seien "Nazis ohne Hakenkreuze".

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe den "Kampf gegen die ewige (sic!) britische Politik" und gegen den "zionistisch-britischen Organismus", der zerstört werden muß, damit die Menschheit leben kann", zu ihrer Aufgabe gemacht.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe in dem Revisionisten Christophersen ihre ideale Leitfigur entdeckt.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe zusammen mit einem Professor Wilhelm Petersen an Buchillustrationen zu Christophersens "Plattdeutschen Geschichten" gearbeitet.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe ein lobhudelndes Porträt über Thies Christophersen geschrieben.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe Thies Christophersen beherbergt.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" verehre Nazigrößen wie Adolf Hitler und Rudolf Hess.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe 1989 an einer Feier zu Ehren Hitlers bei der spanischen faschistischen Jugendorganisation CEDADE in Madrid teilgenommen.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe verschiedene Repräsentanten und Funktionäre der Neo-Faschisten wie Leon Degrelle, Pedro Varela und Ewald Bela Althans bei einer Feier in Madrid kennengelernt.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe an Straßenaufmärschen der Faschisten in Madrid teilgenommen.

    Die Mitglieder der "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" haben sich in einem Lokal in Madrid aufgehalten, wo Lieder mit Texten über Rudolf Hess und ein Lied mit dem Titel "Die Fahne hoch" gesungen worden seien.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" sei zu einer Tagung des "Nordischen Rings" eingeladen worden.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" sei zu einem Treffen der Revisionisten im französischen Haguenau im "Hotel National" eingeladen worden.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" lehne sich rhetorisch an die nationalsozialistische Gleichschaltung der Nation "gegen den Weltvergifter aller Völker, dem internationalen Judentum" an.

    Programmatische Äußerungen der "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" knüpften an Hitlers Programme an.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" weise deutliche Merkmale des Antisemitismus auf.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" habe ein Parteipamphlet mit Namen "Neue Solidarität".

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" agiere mit Gewalttätigkeiten gegen Organisationen wie die VVN, die SPD, die Grünen sowie Gewerkschaften.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" hetze gegen Kritiker, Homosexuelle, Aids-Kranke u.a.

    Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" sei eine faschistische Organisation, die geschulte Schlägertrupps habe.

    Die Behauptungen widerrufen wir hiermit als unwahr.

  2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 20.000,00 nebst 4% Zinsen seit 18.04.1994 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 38.000,00 vorläufig vollstreckbar."

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