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25 von 28 EU-Ländern halten Kernenergie für "nachhaltig"

Der Weltkernkraftverband WNA (World Nuclear Association) begrüßte den Beschluß des Europäischen Rates vom 25.9.2019, die Kernenergie nicht von der Liste der als ökologisch  "nachhaltig" eingestuften wirtschaftlichen Aktivitäten zu streichen. Bei der Einstufung geht es um die Schaffung eines EU-weiten Klassifizierungssystems (die sog. „Taxonomie“) als "Richtlinie" für Investoren.

Das Europapaparlament, die Europäische Kommission und die von ihr eingesetzte Technische Expertengruppe (TEG) plädieren dafür, Kernenergie nicht als nachhaltig einzustufen. Aber 25 der 28 EU-Länder im Rat lehnten diesen Standpunkt ab; nur Deutschland, Österreich und Luxemburg sprachen sich gegen die Entscheidung aus. Vor allem die Grünen in Deutschland regten sich über die Entscheidung auf. Neben Frankreich betrachten auch die meisten ost- und südosteuropäischen Länder die Kernenergie als „saubere“ Energiequelle, und in Finnland akzeptiert sogar der Koalitionspartner der Grünen Allianz in der Regierung ausdrücklich einen Anteil von 30% Kernenergie am nationalen Energiemix.

Die Generaldirektorin der World Nuclear Association Agneta Rising erklärte: „Die Kernenergie ist ein wesentlicher Bestandteil der Klimaschutzbemühungen mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie hat bewiesen - sei es in Frankreich oder Schweden -, daß sie den Übergang zu nachhaltiger Energie schaffen kann. Kernenergie von unserer Zukunft auszuschließen, wäre eine für das Klima katastrophale Entscheidung.“ 

Der Verband betont, Kernenergie sei als kohlenstoffarme Technik wichtig beim Kampf gegen den Klimawandel. „Mehrere internationale Organisationen haben bereits auf den Beitrag der Kernenergie zur nachhaltigen Entwicklung hingewiesen, darunter die Internationale Energieagentur, das Zwischenstaatliche Gremium der Vereinten Nationen für Klimaänderungen, die OECD-Kernenergieagentur und der Weltenergierat.“

Außerdem wurde die Umsetzung der neuen Standards (Taxonomie) um zwei Jahre verschoben. Ursprünglich sollte sie sofort genehmigt werden, um als Plattform für den Grünen New Deal der neuen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu dienen, die am 1.11. ihr Amt antritt. Der Rat beschloß jedoch nur, sie bis Ende 2021 auszuarbeiten und dann bis Ende 2022 vollständig umzusetzen.

 

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