Meinungsfreiheit oder Zensur und Einschüchterung- bald Zustände wie in der Ukraine?
Am 27.10.2022 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Zusatz zum Paragraphen 130-3 des Strafgesetzbuches (StGB) über die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts, welcher u.a. darauf hinausläuft, daß öffentliche Äußerungen, die den Konflikt in der Ukraine nicht als russischen „Angriffskrieg“ bezeichnen, unter Strafe gestellt werden können. Der Zusatz (Abs. 5) schafft eine Grauzone der Interpretation, ob öffentliche Äußerungen „zu Haß oder Gewalt anstiften“ und „den öffentlichen Frieden stören“.