030-8023455info@bueso.de

Bundesregierung kurz vor der Zahlungsunfähigkeit

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November gegen die buchhalterischen Tricks der Regierung, Gelder von der Corona-Hilfe in den Klimaschutzfonds umzuleiten, hat sich nun auch der Bundesrechnungshof eingeschaltet und erklärt, dass der geplante Haushalt für das Jahr 2024 nicht genehmigt werden dürfe, weil nach dem Urteil zahlreiche Klarstellungen erforderlich seien. Im Klartext: Der gesamte Finanzhaushalt des Bundes ist bis auf wenige Ausnahmen in der Schwebe.

Die Rechnungsprüfer erklärten, dass das Urteil nicht nur den Klimafonds betreffe, sondern die Finanzierung aller Sonderfonds der Bundesregierung. Sie alle fallen nun unter die Regeln der Schuldenbremse. Die einzige Ausnahme sei das 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Ausrüstung der Bundeswehr. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von Wirtschaftsminister Habeck zur Überwindung der Energiekrise in Höhe von 200 Mrd. €, verteilt über mehrere Jahre, ist nach Angaben der Rechnungsprüfer jedoch definitiv betroffen.

Diese Mittel müssten nun als offizielle Schulden von der Bundesregierung ausgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass "die Obergrenze der Schuldenregel für eine zulässige kassenwirksame Nettokreditaufnahme deutlich überschritten wird", warnen die Prüfer. Nach ihren Berechnungen wird die Schuldenobergrenze in diesem Jahr um 138,8 Mrd. € und im Haushalt 2024 um weitere 48,5 Mrd. € - insgesamt also um 187,3 Mrd. € bis Ende 2024 - überschritten. Der einzige Ausweg wäre die Abschaffung der Schuldenbremse, was aber laut Verfassung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordert. Bislang gibt es eine solche Mehrheit nicht.

In einer panischen Entscheidung, die einer Zahlungsunfähigkeit der Regierung nahe kommt, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner gestern Nachmittag eine allgemeine Haushaltssperre verfügt, wodurch praktisch alle geplanten Ausgaben für das Jahr 2024 auf Eis gelegt werden. Experten bezweifeln sogar, dass selbst laufende Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 einem Stopp entgehen könnten. Lindner (Freie Demokraten) ist ein entschiedener Verfechter der Schuldenobergrenze; die beiden anderen Koalitionspartner, Sozialdemokraten und Grüne, wollen sie eher aussetzen.

Der Versuch, die Schuldenbremse beizubehalten oder sie ohne eine tiefgreifende Umstrukturierung der gesamten Finanzpolitik auszusetzen, dürfte die Koalition an den Rand des Abgrunds treiben. Der einzige wirkliche Ausweg wäre eine neue Finanzpolitik, die realwirtschaftliche Investitionen mit langfristigen, zinsgünstigen Krediten unterstützt. 

Werden Sie aktiv!

Die Bürgerrechtsbewegung Solidarität erhält ihre Finanzmittel weder durch staatliche Parteienfinanzierung noch von großen kommerziellen Geldgebern. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden,

deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung!

JETZT UNTERSTÜTZEN