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Französischer Senat lehnt aktive Sterbehilfe ab

Der [url:"news/frankreich-kampf-gegen-euthanasie-beginnt"]Gesetzentwurf zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe[/url] wurde am Dienstag im französischen Senat mit 170 zu 142 Stimmen abgelehnt.

Die französische Regierung hatte sich klar dagegen ausgesprochen: Preminierminister Fillon warnte vor der Verabschiedung des Gesetzes. Es sei gefährlich, weil es „unpräzise sei und die Unsicherheit bei Sterbenskranken und Pflegepersonal noch verstärkte." Die geltenden Gesetzesbestimmungen von 2005 reichten aus. Er sei der Auffassung, daß eine Gesellschaft „nicht so weit gehen dürfe, Gesetze darüber zu erlassen, wem das Recht zukomme, jemandem den Tod zu geben." Gesundheitsminister Xavier Bertrand erklärte, der Gesetzesentwurf stehe „im Widerspruch zu den juristischen Grundlagen der französischen Republik".

Mehrere Bischofe, darunter der Kardinal Philippe Barbarin warnten ebenfalls vor der Legalisierung. Er sagte, „es drohe die Gefahr, daß die Schwächsten ausgegrenzt würden." In Ländern, in denen Sterbehilfe zulässig sei, zeige sich, daß nicht nur Kranke  am Endstadium ihres Lebens, sondern vermehrt auch „andere Personen" medizinische Hilfe zur Lebensbeendigung erhielten.  Außerdem werde durch die Legalisierung der Sterbehilfe das Vertrauen zwischen Pflegenden und Pflegern verletzt. Er sprach sich für einen Ausbau der Palliativmedizin aus „Die Würde des Menschen bestehe in seinem Recht, bis zu seinem natürlichen Ende geliebt zu werden."

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