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Gaza: Strafantrag gegen deutsche Beamte und Waffenhersteller wegen „Beihilfe zum Völkermord"

Eine Gruppe von Anwälten gab am 19. September auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt, dass sie Strafantrag gegen deutsche Regierungsbeamte und Führungskräfte der Rüstungsindustrie wegen Beihilfe zum Völkermord Israels in Gaza gestellt habe. Die Anwälte handeln mit Unterstützung des European Legal Support Center (ELSC), des Palestine Institute for Public Diplomacy (PIPD) und von Law for Palestine.

Der Strafantrag wurde bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen elf hochrangige Vertreter der ehemaligen und aktuellen deutschen Regierung sowie gegen CEOs von Waffenherstellern eingereicht. Beschuldigt werden der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz, die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, sowie der aktuelle Bundeskanzler Friedrich Merz, der derzeitige Bundesminister des Auswärtigen Johann Wadephul, die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius, sowie Dr. Jörg Stratmann, Geschäftsführer der Rolls-Royce Solutions GmbH, Michael Humbek, Geschäftsführer der Dynamit Nobel Defence GmbH, und Dr. Alexander Sagel und Susanne Wiegand, derzeitige und ehemalige Geschäftsführer von der RENK Group AG.

In der Pressemitteilung der Kläger heißt es: 

„Die Generalbundesanwaltschaft muss die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch einhalten, und bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen wegen möglicher Straftaten einleiten. In ihrer über 100 Seiten langen Strafanzeige legen die Anwält*innen umfangreiche Nachweise für die vorgeworfenen Beihilfehandlungen vor. Die Beschuldigten Regierungsbeamt*innen haben den Kriegswaffen- und sonstigen Rüstungsexporten zugestimmt und damit die Ausfuhr der Waffen von Deutschland nach Israel ermöglicht. Diese besetzen die für die Entscheidungen über die Genehmigung von Waffen- und sonstigen Rüstungsexporten maßgeblichen Ressorts bzw. halten als Kanzler darüber hinaus die Richtlinienkompetenz in ihren Händen…       

Deutschland ist einer der größten Unterstützer der Vernichtungskampagne Israels im Gazastreifen. Die deutschen Waffenexporte nach Israel haben sich seit 2023 verzehnfacht und beliefen sich insgesamt auf etwa eine halbe Milliarde Euro (485.103.796 €). Im August 2025 gab Bundeskanzler Friedrich Merz bekannt, dass seine Regierung ,bis auf Weiteres’ keine neuen    Ausfuhrgenehmigungen für Waffen mehr erteilt, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten. Bestehende Genehmigungen werden jedoch weiterhin erfüllt, und neue Genehmigungen werden weiterhin für Waffen erteilt, die angeblich nicht für den Einsatz im Gazastreifen bestimmt sind , aber dennoch zur Tötung von Zivilisten*innen in Palästina und der gesamten Region beitragen. Der Bundeskanzler hat nicht näher erläutert, wie Deutschland kontrollieren will, wo und wie diese Waffen eingesetzt werden dürfen.”   

In dem Strafantrag werden mehrere Waffensysteme genannt, die von der israelischen Armee im Gazastreifen eingesetzt wurden. Dazu zählen Kampfdrohnen (Heron TP), Kriegsschiffe (Korvetten der Sa'ar-6-Klasse) sowie verschiedene Arten von Munition (darunter 120-mm-Panzermunition) und mechanische Teile. Zudem hat Deutschland eine große Menge der handgeführten Panzerabwehrwaffe „Matador“ geliefert. Seitdem ist es unter israelischen Soldaten zu einem TikTok-Trend geworden, sich dabei zu filmen, wie sie mit diesen Waffen auf Wohngebäude schießen und palästinensische Häuser zum Spaß zerstören.

“Die heutige Beschwerde kommt wenige Tage, nachdem die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Palästina festgestellt hat, dass Israel vier Akte des Völkermords im Sinne der Völkermordkonvention gegen die Palästinenser im Gazastreifen begangen hat. Dies reiht sich ein in eine Vielzahl von Berichten der renommiertesten Menschenrechtsorganisationen sowie in eine Resolution der International Association of Genocide Scholars (IAGS), in der festgestellt wird, dass das Verhalten Israels der rechtlichen Definition der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen entspricht. 

Die deutsche Generalbundesanwaltschaft kann ihre herrschende Elite nicht länger vor der Verantwortung schützen. Deutsche Beamt*innen können sich nicht hinter verzerrten rechtlichen Argumenten verstecken und gleichzeitig die zunehmenden Beweise für Völkermord mit deutschen Waffen leugnen. Es ist jetzt an der Zeit, Rechenschaft abzulegen.”

Quelle: eirna.de
 

 

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