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Human Rights Watch erinnert an "Pflicht", Völkermord zu verhindern

Human Rights Watch hat am 15.Mai 2025 in einer Erklärung festgestellt, dass Vertragsparteien der Genozid-Konvention von 1948, die nichts unternehmen, um einen Völkermord zu stoppen, von dem sie wissen oder wissen müssten, dass er stattfindet, sich mitschuldig machen. „Die Pläne israelischer Regierungsvertreter, die zwei Millionen Menschen in Gaza in ein noch kleineres Gebiet zu drängen und den Rest des Landes unbewohnbar zu machen, sollten in London, Brüssel, Paris und Washington den höchsten Feueralarm auslösen,“ sagte Federico Borello, Interims-Geschäftsführer von Human Rights Watch. „Die Blockade Israels ist über eine militärische Taktik hinaus zu einem Instrument der Ausrottung geworden.“

Die erklärten Pläne Israels in Gaza lösen gemäß der Völkermordkonvention eine „Verhütungspflicht“ aus, heißt es in der Erklärung weiter. „Für die 153 Vertragsstaaten entsteht die Pflicht zur Verhütung von Völkermord, sobald ein Staat von einer ernsthaften Gefahr der Begehung von Völkermord Kenntnis erlangt oder normalerweise hätte erlangen müssen.“

„Staaten, die der Völkermordkonvention von 1948 beigetreten sind, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Deutschland, riskieren rechtliche Haftungsansprüche, wenn sie nichts unternehmen, um den Völkermord in Gaza zu verhindern,“ so Human Rights Watch. Der Internationale Gerichtshof (IGH) stellte 2007 fest, dass diese Verpflichtung extraterritorial gilt, „für jeden Staat, wo immer er handelt oder handeln kann, um seiner Verpflichtung nachzukommen.“

„Die Vertragsparteien der Völkermordkonvention haben sich nicht nur verpflichtet, Völkermord zu bestrafen, sondern auch zu verhindern,“ sagte Borello.

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