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Internationaler Gerichtshof: Israelische Besetzung palästinensischer Gebiete und Ost-Jerusalems „rechtswidrig“

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 19. Juli eine gutachterliche Stellungnahme  veröffentlicht, in der die Politik und Praxis Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten und in Ost-Jerusalem scharf verurteilt wird. Israel wird aufgefordert, „seine illegale Präsenz“ in den Gebieten zu beenden, „sofort alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den Gebieten zu evakuieren.“ Darüber hinaus verpflichtet das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs „alle Staaten“, „internationale Organisationen“ und die Vereinten Nationen, die „illegale Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten“ nicht als rechtmäßig anzuerkennen und somit der fortdauernden israelischen Besatzung „keinerlei Hilfe oder Unterstützung“ zukommen zu lassen.

Der Fall geht auf eine Resolution der UN-Generalversammlung vom Dezember 2022 zurück, in der der IGH um ein Gutachten zu den „rechtlichen Konsequenzen“ der „fortgesetzten Verletzung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung“ durch Israel aufgrund der „anhaltenden Besetzung, Besiedlung und Annexion“ palästinensischer Gebiete seit 1967 ersucht wurde. Später schlossen sich die Arabische Liga, die Organisation für Islamische Zusammenarbeit und die Afrikanische Union dem Antrag an. Zu Beginn der heutigen Stellungnahme wies der Präsident des Internationalen Gerichtshofs, Salam, darauf hin, dass sich die Feststellungen des Gerichtshofs nicht auf Ereignisse nach dem 7. Oktober 2023 beziehen, sondern dass viele der Feststellungen auf den Beginn der Besatzung im Jahr 1967 zurückgehen.

In dem ausserordentlich detaillierten Gutachten untersuchte der Gerichtshof elf Problembereiche im Zusammenhang mit „Israels Politik und Praktiken“ in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT): 1) Siedlungspolitik; 2) Umsiedlung von Siedlern; 3) Ausbeutung natürlicher Ressourcen; 4) Ausdehnung israelischen Rechts auf die Westbank und Jerusalem; 5) Zwangsumsiedlung der palästinensischen Bevölkerung; 6) Gewalt gegen Palästinenser; 7) israelische Siedlungen in der Westbank und in Ost-Jerusalem; 8) Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete; 9) diskriminierende Gesetze und Maßnahmen; 10) Diskriminierung bei Aufenthaltsbewilligungen; und 11) Auswirkungen auf das Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung.

Die 83-seitige Stellungnahme enthält zahlreiche weitere Beispiele für die Missachtung und/oder Verletzung des Völkerrechts durch Israel. Nach der Feststellung, dass Israels fortdauernde Besatzung „illegal“ ist, lauten einige der wichtigsten Schlussfolgerungen der Stellungnahme wie folgt: 4) Israel ist „verpflichtet, seine illegale Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden; 5) „verpflichtet, alle neuen Siedlungsaktivitäten sofort einzustellen und alle Siedler zu evakuieren …; und 6) ist verpflichtet, allen natürlichen und juristischen Personen den entstandenen Schaden zu ersetzen“.

Würde diese Stellungnahme vom UN-Sicherheitsrat, der UN-Generalversammlung und allen Staaten befolgt, müsste der völkermordähnliche Krieg gegen Gaza sofort beendet werden, und die Ausweitung des Krieges auf die Region könnte verhindert werden.

 

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