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Lissabon-Vertrag: welche Volksvertreter verteidigen die Souveränität?

Ist auf die CSU nun Verlaß, wenn es jetzt um die Prüfung des überarbeiteten Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag geht? Der neue, im Bundestag erarbeitete Text muß die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 30.Juni erfüllen. Tut er das nicht, dann wird, so haben zwei der damaligen Kläger, der Bundestagsabgeordnete Gauweiler und der frühere Europaabgeordnete Stauffenberg, bereits gewarnt, erneut in Karlsruhe geklagt.

Der Text soll bis zum 26. August unter Dach und Fach sein und dann noch vor der Bundestagswahl im Bundestag am 8. September und im Bundesrat am 18. September zur Abstimmung vorgelegt werden! Noch ein Beispiel dafür, mit welcher Hast die politische Klasse über grundlegende Zukunftsfragen für Deutschland entscheidet. Das kann für die Interessen des Gemeinwohls nicht gut sein.

Die neue Klage müßte also zwischen dem 26. August und dem 8. September in Karlsruhe eingehen. Die Tatsache, daß die CSU sich mit ihren ursprünglichen Einwänden gegen ein solches Schnellverfahren nicht gegenüber der CDU hat durchsetzen können, die ihren eigenen Textentwurf auf Zustimmung durch die EU-konforme SPD zugeschnitten hat, stimmt aber bedenklich. Die Äußerung von Hartmut Koschyk, dem Geschäftführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, man werde erst "in der nächsten Legislaturperiode die Anregung des Bundesverfassungsgerichts für ein Kompetenzkontrollverfahren aufgreifen," stimmt noch bedenklicher. Wie stark ist der vielbeschworene Widerstandswille der CSU wirklich?

Derweil kommen aus Prag Nachrichten, die auf stärkeren Widerstand gegen den Lissabon-Vertrag hoffen lassen. Dort will eine Gruppe von Senatoren der Partei ODS eine Eingabe beim Obersten Gericht machen, derzufolge grundsätzlich kein Gesetz aus Brüssel mit verfassungsänderndem Charakter ohne ausdrückliche Billigung von mindestens 60 Prozent beider Kammern des tschechischen Parlaments Geltung erhalten soll. Des weiteren wollen die Senatoren das Gericht auffordern, detailliert festzulegen, wie die tschechische Souveränität innerhalb der EU gewahrt werden kann. Das zielt auf eine ähnlich prinzipielle Gerichtsentscheidung wie diejenige, die von deutschen Verfassungsgericht am 30. Juni getroffen wurde.

Auch die Tatsache, daß Tschechien vorgezogene Neuwahlen am 9. und 10. Oktober durchführt, spricht dafür, daß der Widerstand  in Prag gegen den Lissabon-Vertrag noch einige Zeit nach dem zweiten irischen Referendum am 2. Oktober anhalten wird. Stimmen die Iren erneut mit "Nein" wie im Juni 2008, ist das das endgültige Aus für den ohnehin schon toten Lissabon-Vertrag.

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