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Britischer Generalstaatsanwalt will Blairs Kriegsverbrechen decken

Der höchste Vertreter des britischen Rechtswesens erklärt offen, daß ein Angriffskrieg zwar vielleicht nach dem Völkerrecht illegal ist, aber nicht nach englischem Recht! Wie der Londoner Guardian am 17. April berichtete, behauptet dies Generalstaatsanwalt Jeremy Wright, der damit den früheren Premierminister Tony Blair vor einer Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg 2003 schützen will.

Nach den belastenden Ergebnissen der Chilcot-Kommission vom Juli 2016 wurde ein Verfahren gegen Blair angestrengt, weil er bewußt über Saddam Husseins angebliche Massenvernichtungswaffen gelogen und einen Angriffskrieg begonnen hatte. Die Klage wurde letzten November abgewiesen, als ein Richter urteilte, der Ex-Premier sei immun und man müsse „Staatsgeheimnisse schützen“. Dagegen wurde Berufung eingelegt.

Laut Dokumenten, die dem [i]Guardian[/i] vorliegen, will Generalstaatsanwalt Wright sich in die kommenden gerichtlichen Anhörungen einschalten und nicht nur argumentieren, daß Blair Immunität genießt, sondern daß Angriffskriege nach englischem Recht gar kein Verbrechen sind.

Aber 2003 schrieb der damalige Generalstaatsanwalt Lord Goldsmith in einem Memorandum über die Rechtmäßigkeit des Irakkriegs: „Angriffskrieg ist ein Verbrechen unter dem üblichen internationalen Recht, das automatisch Bestandteil des Inlandsrechtes wird.“ Gegen den früheren Außenminister Jack Straw und Goldsmith selbst wird in demselben Verfahren ebenfalls geklagt.

Der Anwalt der Kläger, Imran Khan, betonte, der Chilcot-Report mache „sehr deutlich, daß der Krieg illegal war ”, warum also solle man versuchen, „zu verhindern, daß die Verantwortlichen vor Gericht stehen oder für das, was sie getan haben, strafrechtlich verfolgt werden?“

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