Unter der Schlagzeile "Ein Mandat für Euthanasie" schrieb die US-Tageszeitung [i]Washington Times[/i] am 29. 7[i]., [/i]der "schreckliche Tag" käme "immer näher", "an dem Präsident Obamas Vorschläge zur Gesundheitsreform dazu führen, dass Bürokraten entscheiden, wann die ärztliche Versorgung eines Menschen abgestellt wird".
Die Zeitung zitiert Obama dahingehend, dass die Regierung "einen äußerst schwierigen demokratischen Dialog über Menschen, die sich in ihren letzten Lebensjahren befinden" führe. Und jene seien "potenziell für 80% der gesamten Gesundheitskosten verantwortlich" - Äußerungen, die die [i]Washington Times[/i] "etwas unheimlich" findet. Obamas Berater Ezekiel Emanuel wird zitiert als Verteidiger der medizinischen Rationierung, besonders für ältere Menschen: "Rationierung [von ärztlichen Leistungen] anhand der Altersstufe stellt keine boshafte Diskriminierung dar".
Die Zeitung stellt sich hinter die von Führungskräften innerhalb der Republikanischen Kongressfraktion geäußerten Warnungen, dass Obamas Gesetzesvorhaben "uns auf eine gefährliche schiefe Bahn in Richtung einer von der Regierung geförderten Euthanasie" bringen könnte. Der Artikel zitiert als Beispiel eine Gerichtsentscheidung des Berufungsgerichts des 11. Distrikts, worin es heißt, "dass [der Bundesstaat] Georgia die Entscheidung eines Arztes darüber, wieviel Krankenversorgung für ein behindertes Kind garantiert wird, überstimmen kann, da der Staat 'Richter in letzter Instanz' bei medizinischen Fragen" sei.
Der Artikel erwähnt außerdem den Gesundheitsplan des Staates Oregon, in welchem lebensverlängernde Maßnahmen für Krebspatienten nicht länger finanziert werden, wohl aber ärztliche Sterbehilfe. Oregons Plan sieht keine Kostendeckung vor bei "medizinischer Ausstattung bzw. Versorgung, die dem Patienten nicht über einen sinnvollen [sic] Zeitraum nützlich ist".
Die [i]Washington Times[/i] kommt zu dem Ergebnis, dass Obamas "Vorschlag sich leicht in einen ähnlichen Albtraum verwandeln könnte. Das ist Grund genug für den Gesetzgeber, dieser fürchterlichen Gesetzesvorlage den Gnadentod zu geben."
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