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Was die Bundestagsparteien aus dem Debakel der „Schuldenbremse“ lernen könnten

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, eine Aussetzung der Schuldenbremse setze eine tatsächliche Notlage voraus, und daher sei die Umwidmung von 60 Mrd.€ an Bundesmitteln, die aufgrund des COVID-Ausnahmezustands unter Umgehung der „Schuldenbremse“ als Bundesschulden aufgenommen, aber nicht genutzt worden waren, zur Nutzung als „Klimarettungsfonds“ nicht statthaft, wird die Bundesregierung von den Folgen der ursprünglichen aus dem Schäuble‘schen Buchhalterdenken der „Schwarzen Null“ geborenen Dummheit eingeholt, überhaupt eine solche Schuldenbremse einzuführen. Wir hatten seinerzeit - 2010 - im Vorfeld der Abstimmung über die Verankerung der Schuldenbremse in der hessischen Landesverfassung vor den Folgen einer solchen Entscheidung gewarnt, sie würde „eine tragische wirtschaftliche Katastrophe für Hessen herbeiführen - wenn wir uns nicht schon inmitten einer viel umfassenderen, weltweiten Wirtschaftskatastrophe befänden, die ihre Ursache in genau jener Denkweise hat, die auch dem Vorschlag der Schuldenbremse zugrunde liegt.“

Diese Feststellung ist jedoch nicht als Unterstützung der jetzt von „grüner“ Seite vorgebrachten Forderung zu verstehen, die Schuldenbremse einfach wieder abzuschaffen. Tatsache ist, daß man berechtigter Weise darüber streiten kann, wer denn größeren Anteil an dem katastrophalen Niedergang unserer produktiven Wirtschaft in den letzten dreißig Jahren hat - die grünen Ideologen oder Schäuble und seine Gesinnungsgenossen?

Wir schrieben seinerzeit: „Wenn die hessischen Landtagsparteien irgend etwas von Realwirtschaft verstünden, dann würden sie nicht nur erkennen, daß die bisherige Regelung, wonach das Land Hessen nicht mehr Geld an Schulden aufnehmen darf, als es investiert, viel weiser ist als das, was nun vorgeschlagen wird - sie würden sie auch einhalten. Und das sagt uns leider auch etwas darüber, wie wenig eine solche verfassungsmäßige Regelung im Ernstfall wert wäre, wenn sie denn zustande käme.“

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Aber vielleicht wird ja die Sackgasse, in der sich die Bundesregierung nun befindet, zum Anlaß genommen, endlich einmal die Grundlagen der „physikalischen Ökonomie“, physischen Wirtschaft, gründlich zu studieren, die sich mit den Forderungen an die Wirtschaftspolitik befaßt, die sich aus den physikalischen Gesetzen der Produktionsprozesse ableiten.

Denn „hart im Raume stoßen sich die Dinge“: nur wenn die Investitionen tatsächlich die Produktivität der Volkswirtschaft insgesamt soweit anheben, daß sie die Kosten der Investitionen mehr als abdecken, also einen volkswirtschaftlichen Gewinn erzeugen, sind sie von Nutzen. Ohne solche Investitionen wird man nur den sich beschleunigenden Verfall der Einrichtungen beobachten, die für den Fortbetrieb unserer produzierenden Wirtschaft unverzichtbar sind, und so am Ende mehr Kosten verursachen, als durch den Verzicht auf solche Investitionen eingespart werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld gar nicht investiert wird (Schäuble’sche „Schwarze Null“) oder für „Investitionen“ ausgegeben wird, die auf eine Reduzierung der volkswirtschaftlichen Produktivität abzielen („Klimaschutz“). In beiden Fällen wird es nicht zu einer „Bremsung“ der Schulden kommen, sondern vielmehr zu deren Explosion.

Um derlei Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir den beteiligten Politikern und allen unseren Lesern hierzu die einschlägigen Schriften von Lyndon LaRouche.

Alexander Hartmann, Mitglied im BüSo-Bundesvorstand und Landesvorsitzender des hessischen Landesverbands.

 

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