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Keine kollektive Bestrafung- rettet die Menschen in Gaza!

Am selben Tag, an dem der internationale Gerichtshof sein Urteil verkündete, in dem Israel zum Schutz der Zivilbevölkerung im Gazastreifen verpflichtet wurde, erschienen Berichte über eine mögliche Beteiligung von Mitarbeitern des UN-Hilfswerks für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) am Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.  Diese Anschuldigungen stammen aus israelischen Quellen. Die USA setzten sofort alle Finanzmittel für das UN-Hilfswerk aus, gefolgt von acht weiteren Ländern: Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, Niederlande und Schweiz sowie Australien und Kanada. Deutschland ist einer der größten Geldgeber für das Programm der Finanzierung von humanitärer Hilfe (überlebenswichtige Grundversorgungsmittel wie Wasser, Lebensmittel, Notunterkünfte, Hygiene- und Sanitäranlagen, medizinische Güter).

UNRWA-Chef Philippe Lazzarini reagierte am 27.1. auf X: „Die lebensrettende Hilfe des UNRWA steht kurz vor dem Aus, nachdem die Länder beschlossen haben, ihre Mittel für das Hilfswerk zu kürzen. Unsere humanitäre Operation, auf die 2 Millionen Menschen im Gazastreifen als Lebensader angewiesen sind, bricht zusammen. Ich bin schockiert, daß solche Entscheidungen auf der Grundlage des angeblichen Verhaltens einiger weniger Personen getroffen werden, während der Krieg weitergeht, die Not immer größer wird und eine Hungersnot droht. Die Palästinenser in Gaza haben diese zusätzliche kollektive Bestrafung nicht verdient. Es ist eine Schande für uns alle.“

Das UNRWA ist praktisch die einzige UN-Agentur, die derzeit im Gazastreifen tätig ist. Sie beschäftigt rund 13.000 Mitarbeiter, von Lehrern über Ärzte und medizinisches Personal bis hin zu Hilfskräften. Der israelische Geheimdienst beschuldigt zwölf davon der Beteiligung an den Terrorangriffen.  Israels Regierung sagte ein geplantes Treffen mit UNRWA-Chef Philippe Lazzarini ab und forderte seinen Rücktritt, obwohl er die Angriffe vom 7. Oktober eindeutig verurteilte und Maßnahmen gegen die Verdächtigen ergriff.

Die tiefgreifende Bedeutung des IGH-Urteils zur südafrikanischen Völkermordklage wird sich jedoch nicht verdrängen lassen, sondern wird vor diesem Hintergrund der lebensbedrohlichen Verschärfung der Lage für die Bevölkerung in Gaza noch dramatischer. 

Die algerische Regierung hat am letzten Wochenende eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrates für Mittwoch, den 31. Januar, beantragt, um dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 26. Januar über die von Südafrika erhobene Anklage des israelischen Völkermords an den Palästinensern in Gaza „bindende Wirkung“ zu verleihen. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind – sofern nicht mit einem Veto von ständigen Ratsmitgliedern wie den USA oder Großbritannien belegt – völkerrechtlich bindend. Auch die Entscheidungen des IGH sind für die Parteien rechtlich bindend, jedoch verfügt der Gerichtshof über keinen eigenen Durchsetzungsmechanismus. Israel hat einen Monat Zeit, um dem IGH zu berichten, was es unternommen hat, dass kein weiterer Völkermord in Gaza stattfindet.

Helga Zepp-LaRouche ging in ihrer Rede beim 34. wöchentlichen Treffen der Internationalen Friedenskoalition (IPC) am 26. Januar auf die weitergehenden Konsequenzen des IGH-Urteils ein. Die Teilnehmer des IPC-Treffens dankten dem Internationalen Gerichtshof für sein bemerkenswertes Urteil. Man werde die Entscheidung des IPC soweit wie möglich bekannt machen. Die große Frage ist, wie sich die USA und Deutschland verhalten werden, die die südafrikanische Klage als „unbegründet“ bezeichnet hatten.

https://www.bueso.de/historisches-urteil-igh-suedafrikas-voelkermordklage

 

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