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Niederländisches Gericht untersagt Kampfjetexport an Israel, was ist mit Deutschland?

Ein niederländisches Berufungsgericht wies die Regierung am 12. Februar an, alle Exporte von Teilen des Kampfjets F-35 nach Israel zu stoppen, da sie befürchten, dass diese Teile während der israelischen Gaza-Offensive unter Verletzung des Völkerrechts eingesetzt werden. Oxfam Novib, Pax Nederland und The Rights Forum hatten im Dezember 2023 Klage eingereicht und argumentiert, durch die fortgesetzte Lieferung von Flugzeugteilen machten sich die Niederlande an möglichen Kriegsverbrechen Israels mitschuldig.

Laut der deutschen Webseite Legal Tribune Online (LTO) ist dies auch für Deutschland relevant: "Die Frage, inwiefern es angesichts der Kriegsführung des israelischen Militärs im Gazastreifen zulässig ist, Israel mit Kriegswaffen zu beliefern bzw. derartige Exporte zu genehmigen, stellt sich auch in Deutschland. Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 Exporte von Kriegswaffen im Wert von 20 Millionen Euro an Israel genehmigt, darunter 3.000 tragbare Panzerabwehrwaffen und 500.000 Schuss Munition für Pistolen und Gewehre. Die meisten Exporte entfallen auf die Zeit nach dem 7. Oktober.  An dieser Genehmigungspraxis gibt es insbesondere seit der Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in dem von Südafrika angestoßenen Völkermord-Verfahren Kritik...."

LTO schreibt, dass sich aus der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes für Deutschland nicht unmittelbar eine rechtliche Pflicht ableite, Exportgenehmigungen zu widerrufen. Unter welchen Voraussetzungen die Bundesregierung Exporte von Kriegswaffen genehmigen darf, sei im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) geregelt. Es komme entscheidend darauf an, wie man Israels Kriegshandlungen in Gaza vor dem Hintergrund der §§ 6, 7 KrWaffKontrG bewertet.  § 6 Abs. 3 Nr. 2 verbietet die Genehmigung von Exporten u.a. für den Fall, dass "Grund zu der Annahme besteht, daß die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde". Gemäß § 7 Abs. 2 ist eine bereits erteilte Genehmigung dann zu widerrufen.

Der Autor schreibt, die "konkreten Voraussetzungen einer solchen völkerrechtlichen 'Komplizenschaft' seien aber noch wenig geklärt". Dennoch: "Eine entscheidende Rolle hierbei könnte der Bericht spielen, den Israel bis Ende Februar über die in Gaza ergriffenen Sofortmaßnahmen ablegen muss. Der IGH hatte die Netanjahu-Regierung in seiner Eilentscheidung auch dazu verpflichtet, die Lage in Gaza und die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung innerhalb eines Monats zu dokumentieren. Darauf wird die Bundesregierung ein Auge legen müssen."

Die niederländische Regierung jedenfalls muß der Anordnung innerhalb von sieben Tagen nachkommen. Ein Antrag der Regierungsanwälte auf Aussetzung der Anordnung bis zur Einlegung eines Rechtsmittels beim Obersten Gerichtshof wurde vom Gericht zurückgewiesen. „Es ist unbestreitbar, dass ein klares Risiko besteht, dass die exportierten F-35-Teile für schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden“, sagte Richter Bas Boele in seinem Urteil. In den Niederlanden befindet sich eines von mehreren regionalen Lagern, aus denen in den USA hergestellte Flugzeugteile auf Anfrage an andere Länder geliefert werden. Die niederländische Einrichtung hat Israel seit Beginn des Krieges mindestens eine Lieferung zukommen lassen.

Das Außenministerium erklärte, die Regierung werde gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen. Die Entscheidung wurde getroffen, während der niederländische Premierminister Mark Rutte nach Israel reiste, um mit Premierminister Benjamin Netanjahu über den Konflikt zu sprechen.


 

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