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Chef des Finanzstabilitätsrates (FSB) fordert schnelle Maßnahmen zur Rettung des bankrotten Systems

Wie wichtig die sofortige Durchsetzung des Glass-Steagall-Trennbankensystems ist, zeigte sich erneut am 31. August, als der Chef der Bank of England und Vorsitzender des globalen Finanzstabilitätsrates (FSB) , Mark Carney, verlangte , alle Nationen müßten jetzt die supranationalen Regeln durchsetzen, die die Zentralbanken zur Bankenrettung entschieden haben. Carney richtete sich offensichtlich an die Vertreter der G-20, die sich diese Woche in St. Petersburg treffen. Er sprach auch von der Gefahr einer allgemeinen Bankenpanik, die bis Ende 2014 andauern könne.

Der Bank of England-Chef verlangte weiter, es müßten zusätzliche Gesetze, Regulierungen und grenzüberschreitende Kooperationsabkommen verabschiedet werden, einschließlich von Maßnahmen für die Schaffung von Kapazitäten für sog. "gone-concern"-Kapital (ungesicherte Kapitaleinlagen, die im Insolvenzfall Verluste absorbieren sollen). Besonders lobte Carney die USA, Großbritannien, die Niederlande, Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Japan und Australien für ihre bisherigen Maßnahmen.*

Der FSB ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt, und hat die Richtlinien zur supranationalen Rettung maroder Banken ausgekocht, einschließlich des "Bail-in", das nach dem Zypern-Modell den Zugriff auf Gläubigerkapital, einschließlich von Kundeneinlagen (bisher ab 100.000 €) ermöglichen soll. Mehr zum bail-in in seinen verschiedenen Varianten, dem FSB und der BIZ finden Sie im BüSo-Video: "Bankabwicklung, legalisierter Raub?" http://www.bueso.de/node/6698)

* So ist auch im angeblichen Trennbankengesetz der deutschen Bundesregierung festgelegt, daß Gläubiger herangezogen werden sollen, um Banken im Falle einer Schieflage zu retten. Unter § 47: "Erstellung eines Abwicklungsplanes" heißt es in (4) 4: "Nach den Anteilsinhabern sollen die Gläubiger des in Abwicklung befindlichen Instituts nach Maßgabe der Regelungen des §§ 48a bis 48s die Verluste tragen, soweit dies mit den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen vereinbar ist."

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