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Afrikanische Union wehrt sich gegen Justiz-Imperialismus

Vom 11.-12. Oktober veranstaltete die Afrikanische Union (AU) in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba einen zweitägigen Sondergipfel, um mehr Widerstand gegen den [i]Internationalen Strafgerichtshof [/i](IStGH) in Den Haag zu organisieren, dessen Aktivitäten sich einseitig gegen führende Afrikaner richte. Der Gipfel beschloß ein Ultimatum an den IStGH: Wenn das Gericht nicht auf die Ersuchen der AU reagiere, werde sich die AU an den UN-Sicherheitsrat wenden.

Der von dem Spekulanten George Soros gegründete IStGH ist keine UN-Einrichtung, aber der Sicherheitsrat ist befugt, IStGH-Fälle auszusetzen. Da das Gericht selbst bisher alle Anträge der AU abgelehnt hat, fordert die Union in ihrer Resolution nun den Weltsicherheitsrat auf, nach Artikel 16 des Römischen Statuts (der Rechtsgrundlage des IStGH) das Verfahren gegen den kenianischen Staatschef Uhuru Kenyatta für ein Jahr auszusetzen. Nach Ablauf eines Jahres könnte diese Aussetzung verlängert werden.

Dann würde die Entscheidung beim UN-Sicherheitsrat liegen. Wenn sich dort die ehemaligen Kolonialmächte Großbritannien und Frankreich mit Obamas USA im Schlepptau durchsetzen und den Antrag der AU ablehnen, wird die ganze Welt sehen, daß der Internationale Strafgerichtshof nur ein Werkzeug dieser imperialen Mächte gegen Afrika ist.

Vor den versammelten Staatschefs sagte der AU-Vorsitzende, der äthiopische Ministerpräsident Hailemariam Desalegn: „Die unfaire Behandlung, der wir durch den IStGH unterzogen werden, ist völlig inakzeptabel.“ Das Vorgehen des Gerichts gegen die sudanesischen und kenianischen Präsidenten könne die Bemühungen um Frieden und Versöhnung in diesen Ländern behindern.

In einer zusätzlichen Erklärung nach dem Gipfel schrieb Desalegn, wenn die Verfahren gegen Präsident Kenyatta und dessen Vizepräsidenten William Ruto nicht ausgesetzt würden, so „haben sich die Staatschefs darauf geeignet, eine Verschiebung des Verfahrens zu beantragen“. Da das Gericht auf frühere Anträge der AU nicht reagierte, habe der Gipfel entschieden, „daß Präsident Kenyatta solange nicht vor dem Gericht erscheinen soll, bis wir auf unseren Antrag tatsächlich eine Antwort erhalten haben.“ Und weiter: „Es ist sehr bedauerlich, daß das Gericht unter völliger Mißachtung der von uns geäußerten Bedenken weiterarbeitet.“

Mehrere afrikanische Länder erheben den Vorwurf, das Vorgehen des IStGH sei unfair und politisch motiviert. Alle acht Verfahren, die dort gegenwärtig laufen, richten sich gegen Afrikaner. Desalegn sagt, der Gipfel solle kein Kreuzzug gegen das Gericht sein, sondern die Forderung unterstreichen, Afrikas Besorgnisse ernst zu nehmen.

Äthiopiens Außenminister Tedros Adhanom Ghebreyesus eröffnete das Treffen mit einem scharfen Angriff auf den IStGH: „Die Art und Weise, wie das Gericht arbeitet, besonders seine unfaire Behandlung Afrikas und der Afrikaner, läßt viel zu wünschen übrig... Weit davon entfernt, Gerechtigkeit und Versöhnung zu fördern..., hat sich das Gericht in ein politisches Werkzeug verwandelt. Diese unfaire und ungerechte Behandlung ist völlig inakzeptabel.“

Die Präsidentin der AU-Kommission, die frühere südafrikanische Außenministerin Nkosazana Dlamini-Zuma, stellte den wichtigen Beitrag Kenyattas zur Versöhnung in Kenia besonders heraus. Sein Vizepräsidentschaftskandidat bei der Wahl im März 2013, William Ruto, stamme aus einer anderen ethnischen Gruppe als Kenyatta. Die beiden, die schon im ersten Wahlgang siegten, einten deshalb die beiden ethnischen Gruppen, die für die Gewalttaten im Jahr 2007, auf die sich das IStGH-Verfahren bezieht, weitgehend verantwortlich waren.

In der Zeit der Kolonialherrschaft haben die europäischen Kolonialmächte systematisch ethnische Konflikte geschürt, um diese als Mittel für den Erhalt ihrer Macht auszunutzen. Diese Probleme plagen Afrika noch heute und sie werden durch mangelnden wirtschaftlichen Fortschritt und die hohe Arbeitslosigkeit infolge der harten Kreditbedingungen des Weltwährungsfonds noch verschärft. Der IStGH hat sich darauf spezialisiert, für Menschenrechtsverletzungen, die aus diesen historisch bedingten Problemen herrühren, allein afrikanische Politiker verantwortlich zu machen.

[h2]Präsident Kenyatta wehrt sich[/h2]

In seiner Rede vor der AU am 12. Oktober verurteilte der kenianische Staatspräsident Uhuru Kenyatta den Internationalen Strafgerichtshof als Werkzeug westlicher imperialer Interessen. Der Gerichtshof erfülle nicht das, was sich die ursprünglichen Unterzeichner darunter vorgestellt hätten.

Kenyatta sagte: „Der Internationale Strafgerichtshof ist zu einer schmerzlich absurden Posse verkommen, einer Farce, die dem Schaden der Opfer noch den Spott hinzufügt. Er ist keine Heimat des Rechts mehr seit dem Tag, an dem er zum Werkzeug verfallender imperialer Mächte wurde.“ Das Verhalten des Gerichtshofs sei von Mißachtung gegenüber der Afrikanischen Union geprägt, indem er alle ihre Einwände ablehne, jedoch haltlose Vorwürfe von einigen vom Westen unterstützten Bürgerrechtsaktivisten zur Grundlage eines Verfahrens mache.

Kenyatta warf namentlich den USA und Großbritannien vor, das Gericht gegen afrikanische Länder zu benutzen, während sie sich selbst niemals solchen Gerichtsverfahren unterwerfen würden: „Der britische Außenminister Robin Cook sagte damals, der Internationale Strafgerichtshof sei nicht dazu eingerichtet worden, um Premierminister des Vereinigten Königreichs oder Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Rechenschaft zu ziehen. Hätte nicht ein westlicher Regierungsvertreter, sondern irgendein anderer diese schicksalshaften Worte ausgesprochen, man hätte ihm mit emphatischem Eifer das Wort ,Strafvereitelung’ entgegen geschleudert.“

Das Gericht werde benutzt, um die Politik dieser Mächte zur Kolonisierung Afrikas umzusetzen: „Die Drohung mit Strafverfolgung reicht gewöhnlich aus, damit nachgiebige Länder eine Politik ausführen, die diesen Ländern gefällig ist. Man hat damit Regimewechsel-Tricksereien in Afrika versucht. Einige davon waren erfolgreich.“

[h2]Sorge um Kenias Sicherheit[/h2]

Das laufende Verfahren gegen Ruto und das bevorstehende Verfahren gegen Kenyatta hat die Sorgen der AU bestärkt, weil zum erstenmal ein amtierendes Staatsoberhaupt angeklagt und damit ein Präzedenzfall geschaffen wird, jedem beliebigen afrikanischen Land die Staatsführung zu nehmen.

Gleichzeitig drohen in Kenia weitere brutale Angriffe islamistischer Dschihadisten wie der vom 21. September auf das Westgate-Einkaufszentrum in Nairobi. Die AU ist auch besorgt über die Forderung des IStGH, daß Ruto und Kenyatta persönlich zu dem Verfahren nach Den Haag reisen, was bedeutet, daß sie in der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Regierungspflichten behindert werden. Diese Sorge hat die AU schon am 10. September in einem Brief an das Gericht geäußert.

Den beiden wird die Verwicklung in Morde bei Gewaltausbrüchen nach der Wahl des vorangegangenen Präsidenten Mwai Kibaki 2007 vorgeworfen. Beide haben einem Gerichtsverfahren zugestimmt, deshalb wurde kein Haftbefehl gegen sie erlassen. Rutos Verfahren hat bereits angefangen, Kenyattas soll am 12. November beginnen. Die kenianische Regierung hat darum gebeten, daß er per Videoschaltung am Prozeß teilnehmen darf. Am 10. Oktober haben seine Rechtsanwälte beim Gericht eine Unterbrechung des Verfahrens beantragt.

Kenia ist wegen seiner strategischen geographischen Lage für die Entwicklung der Länder Ostafrikas von entscheidender Bedeutung, weil die einzige Verbindung zum Meer für Ruanda, die Ostdemokratische Republik Kongo und Uganda durch Kenia verläuft. Kenia plant auch den Bau eines leistungsfähigen Transportkorridors mit einem neuen Hafen, um dem Norden Kenias, dem Südsudan und Äthiopien einen verbesserten Zugang zum Meer zu verschaffen.

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